Glossar: Alter und Pflege
Direkte oder aktive Sterbehilfe
Gezielte Herbeiführung des Todes durch eine andere Person, beispielsweise durch die Verabreichung eines tödlich wirksamen Medikaments. Wenn dies auf Wunsch des Schwerkranken oder Sterbenden erfolgt, spricht man von Tötung auf Verlangen. Sie ist in Deutschland strafbar.