Clearingverfahren
Nach ihrer Einreise werden unbegleitete minderjährige Schutzsuchende vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Anschließend findet das sogenannte Clearingverfahren statt. Das Verfahren selbst unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und kann von kurzen Gesprächen bis zu mehreren Wochen dauern.
Ziel des Verfahrens ist die Perspektiv- und Bedarfsklärung im Rahmen der Inobhutnahme. Dabei werden insbesondere notwendige medizinische oder psychologische Behandlungen, Möglichkeiten der Unterbringung und der rechtlichen Vertretung der Kinder oder Jugendlichen abgeklärt. Federführend in diesem Klärungsprozess - an die betreuende Einrichtung, Vormünder oder andere qualifizierte Stellen wie Therapeut:innen beteiligt werden - ist das Jugendamt. Die notwendigen weiteren Schritte werden in einem Hilfeplan nach § 36 SGB VIII festgelegt.