Glossar: Haft
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile eines Gerichts. Damit kann ein Urteil angefochten werden, um es aufzuheben oder abzuändern. Es wird dann durch ein übergeordnetes Gericht rechtlich und in der Sache überprüft. Dazu wird eine neue Hauptverhandlung mit allen Zeugen und sonstigen Beweismitteln einberufen.
Eine Berufung muss innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung oder der Zustellung des Urteils eingelegt werden. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben.
Berufung können der/die Angeklagte selbst oder seine/ihre Verteidigerin einlegen. Ob eine Berufung sinnvoll (und auch bezahlbar) ist, sollte mit einem rechtlichen Beistand besprochen werden.