Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Neben dem Erwerb von Deutschkenntnissen der Alltagssprache sind für Zugewanderte berufsbezogene Deutschkenntnisse von großer Relevanz. Für den Erwerb dieser Kenntnisse stehen neben dem Lernen on the job u.a. Fördermaßnahmen nach dem SGB III und die "Berufsbezogene Deutschsprachförderung” nach § 45 a AufenthG zur Verfügung. Diese Maßnahme baut unmittelbar auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse auf. Sie setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich individuell kombinieren lassen. Im Mittelpunkt der Basismodule steht das Erreichen von berufsbezogenen Deutschkenntnissen im allgemeinberuflichen Kontext in den Zielsprachniveaustufen B2-C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprache. Ergänzt wird das Programm durch Spezialmodule, die berufsbezogenes Deutsch für bestimmte Berufe oder Berufsgruppen, z.B. Gesundheitsberufe, vermitteln. Daneben gibt es noch spezielle Kurse für Teilnehmende, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben. Mit diesen Kursen werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1 erworben. Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und von privaten oder öffentlichen Trägern durchgeführt.