Das Bürgergeld stellt eine grundlegende Reform der Grundsicherung dar. Diese trägt verschiedenen Kritikpunkten Rechnung, die der Deutsche Caritasverband wiederholt vorgetragen und aus seiner verbandlichen Praxis in Beratungsstellen und Integrationsangeboten begründet hat. Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts zu einer verfassungsgemäßen Sanktionspraxis, das Sozialmonitoring der Wohlfahrtsverbände und die Analysen der Armuts- und Reichtumsberichte sind einige Impulse, die der Gesetzgeber nun dankenswerterweise aufgreift.
Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden durch ein Bürgergeld abgelöst. Besser unterstützt werden soll die nachhaltige und perspektivreiche Arbeitsmarktintegration vor allem durch mehr und bessere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Dem Grundbedürfnis Wohnen und dem Erhalt des bisherigen Lebensumfelds soll stärker Rechnung getragen werden. Dafür werden 17 Jahre nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zentrale Webfehler des ursprünglichen Gesetzes beseitigt.
Die Stellungnahme in voller Länge steht weiter unten zum Download zur Verfügung.