Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes, der in weiten Teilen ein Gesetz aufgreift, für das es in der letzten Legislaturperiode im Bundesrat keine Zustimmung gab, sind:
Insgesamt scheint das Bemühen dominierend, die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrausgaben durch Kürzungen an anderer Stelle zu kompensieren. Insbesondere die Schaffung einer niedrigeren Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes (DCV) problematisch. Der DCV begleitet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seit dessen Einführung kritisch und spricht sich seit langem für eine Aufhebung und eine Überführung der betroffenen Personengruppen in die Hilfesysteme der Bücher zwei und zwölf des Sozialgesetzbuches (SGBII und SGB XII) aus. Die grundsätzliche Kritik bezieht sich unter anderem darauf, dass das AsylbLGdie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert. Mitarbeitende der Caritas kennen dies aus ihrer täglichen Beratungstätigkeit, denn häufig sind die Betroffenen mit den negativen Auswirkungen etwa durch die beschränkte gesundheitliche Versorgung konfrontiert.