Lesen Sie hier die zusammengefassten Kurzpositionen. Vertiefende Informationen zu jedem Themenpunkt finden Sie im unten beigefügten PDF-Dokument.
Armut muss umfassend bekämpft werden. Wichtig ist dabei die Stärkung der vorgelagerten Sicherungssysteme. Hierfür sind die Erwerbminderungsrente auszubauen und die Zwangsverrentung abzuschaffen. Aus Gerechtigkeitsgründen stehen auch die Berücksichtigung des generativen Beitrags und der Pflegeleistung in der Rentenversicherung auf der Tagesordnung. Die Grundsicherung ist so zu berechnen, dass sie wirklich existenzsichernd ist.
Deutschland hat am Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren eine doppelte Herausforderung zu bewältigen: Eine sehr heterogene Gruppe von Schutzsuchenden und Flüchtlingen ist in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zugleich gibt es nach wie vor eine hohe Anzahl von Langzeitarbeitslosen. Besondere Aufmerksamkeit muss Langzeitarbeitslosen mit größeren Vermittlungsproblemen gelten. Schutzsuchende sollten nicht nur bei guter, sondern auch bei vermeintlich weniger guter Bleibeperspektive Förderung erhalten. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten brauchen gezielte Förderung zur Teilhabe und Bildung. Das Existenzminimum muss gesichert sein und die Sondersanktionen für Jugendliche sollten abgeschafft werden.
Die fiskalischen Anforderungen der Schuldenbremse und der trotz der guten wirtschaftlichen Lage weiter bestehende Konsolidierungsdruck auf die öffentlichen Haushalte, die steigenden fachlichen Standards und der Kostendruck bei den Sozialversicherungen erschweren eine angemessene Finanzierung sozialer Dienste und Einrichtungen. Der demografische Wandel führt einerseits zu einer ständig steigenden Zahl pflege- und hilfebedürftiger Menschen und trägt andererseits zu einem abnehmenden Potential an Fachkräften für deren Betreuung bei. Um die Angebote sozialer Dienstleistungen stetig effizient an neue Anforderungen anpassen zu können, sind der Ausbau der Innovationsförderung und die Finanzierung digitaler Infrastruktur wichtige Elemente. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Tätigkeit gemeinnütziger Vereine sollte deren Publizitätsanforderung verbindlich geregelt werden. Deutschland sollte sich europaweit für gute soziale Standards im Sinne einer nach oben gerichteten Konvergenz einsetzen und entsprechende EU-Initiativen unterstützen.
Mit dem erhöhten Zuzug schutzsuchender Menschen erreichte das Bürgerschaftliche Engagement in der Arbeit mit Geflüchteten einen Höhepunkt. Dabei ist deutlich geworden, dass sich Engagement nicht verordnen lässt, sondern oft spontan aus dem konkreten Tun der Bürgerinnen und Bürger entsteht. Bürgerschaftliches Engagement ist Ausdruck der Freiheitsrechte Einzelner und verbessert ihre Chancen für eine selbstbestimmte Teilhabe in der Gesellschaft. Der Staat muss hierfür verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, die Engagement selbstorganisiert und selbstbestimmt ermöglichen, statt es zu regulieren, zu verzwecken und auf die Einwerbung ständig neuer Projektförderungen zu verweisen.
Die Familie ist der Ort, an dem Vertrauen, Solidarität und Verantwortung gelernt und gelebt sowie Erziehung, Bildung, Betreuung und Pflege geleistet werden. Familien in all ihren unterschiedlichen Formen erbringen somit essenzielle Leistungen für das Gemeinwesen. Sie haben Anspruch auf gesellschaftliche Anerkennung und staatliche Förderung, um ihre genuinen Aufgaben erfüllen zu können.
Bildung ist ein Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen Entwicklung. Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie auch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe stehen heute vor der Aufgabe, der gegebenen Vielfalt gerecht zu werden und Kinder und Jugendliche individuell zu fördern.
Flüchtlinge zu schützen ist eine rechtlich bindende Pflicht und eine humanitäre Verantwortung, der Deutschland und die EU gerecht werden müssen. Die Zuwanderung von Arbeitskräften liegt (auch) im Interesse der Gesellschaft in Deutschland und muss unabhängig von der Flüchtlingsaufnahme gestaltet werden. Integration ist eine langfristige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft.
Der demografische Wandel stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Es gibt nicht nur immer mehr ältere Menschen, die auch pflegebedürftig werden können, sondern zugleich immer weniger Fachkräfte, die sich um ihre Versorgung kümmern können. Prävention und Rehabilitation müssen stärker genutzt werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern.
Unser segmentiertes Gesundheitswesen verhindert die notwendige Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen und -berufe. Der einseitige Schwerpunkt auf die kurative Medizin führt dazu, dass Prävention und Rehabilitation in Deutschland ihr Potenzial nicht hinreichend entfalten können. Ziel muss es sein, gesundheitsförderliche Lebensbedingungen zu schaffen, die der Entstehung von Krankheiten entgegenwirken und eine umfassende Versorgung für alle sicherzustellen.
Das Bundesteilhabegesetz hat den Grundstein für ein modernes Teilhaberecht gelegt. Dieses muss entlang den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Ziel ist die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung gemeinsam mit anderen lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit gestalten.
Mehr als 65 Millionen Menschen sind aktuell weltweit auf der Flucht. Diese beispiellose Zunahme weltweiter Bevölkerungsbewegungen wird sowohl die europäische Politik wie auch die internationale Zusammenarbeit Deutschlands in der kommenden Legislaturperiode wesentlich prägen. Zudem wachsen die Herausforderungen für die Humanitäre Hilfe. Deutschland ist einer der großen Geber humanitärer und strukturbildender Hilfe und sollte diese Position ausbauen.