Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die geplanten Fördermaßnahmen beim Spracherwerb und bei den Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende sowie die Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Schutzberechtigte und Geduldete. Mit Blick auf die geplanten Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtteilnahme an einer Fördermaßnahme, gibt der DCV zu bedenken, dass es nicht an einer fehlenden Teilnahmepflicht liegt, wenn Asylsuchende und Schutzberechtigte nicht zeitnah an Integrationsmaßnahmen teilnehmen, sondern an fehlenden Angeboten. Zumindest solange es keine ausreichenden Angebote gibt, sollte daher auf weitere Pflichten und damit einhergehende Sanktionen verzichtet werden.
Caritas kritisiert geplante Wohnsitzauflage
Kritisch sieht der Deutsche Caritasverband Pläne zur Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge und, dass künftig bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen die Niederlassungserlaubnis nur unter den gleichen Voraussetzungen erteilt werden soll wie bei Ausländer(inne)n, die aus anderen Gründen in Deutschland leben. Ein Integrationsgesetz muss Rahmenbedingungen setzen, die ein Leben in Vielfalt fördern. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das nun geplante Gesetz dafür bereits ausreicht.
Eine Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) hat der DCV im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) abgegeben.