In der aktuellen Diskussion um die Einführung "nichtinvasiver Pränataltest" (NIPT) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung positionieren sich der Deutsche Caritasverband, der Sozialdienst katholischer Frauen und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie gegen die Zulassung der nichtinvasiven Pränataltests als Regelleistung.
Menschen dürfen nicht in lebenswert und nicht lebenswert eingeteilt werden
Die NIPT können genetische Auffälligkeiten, wie Trisomie 21, beim Embryo in einer frühen Phase der Schwangerschaft erkennen. Hinweise auf Trisomie 21 mit pränataldiagnostischen Methoden führen in vielen Fällen zum Abbruch der Schwangerschaft, die Information über die Behinderung des Kindes in der Schwangerschaft ist eine schwere Belastung für die werdenden Eltern. In der Stellungnahme sprechen sich die drei Verbände entschieden für eine verbesserte Verzahnung von ärztlicher und unabhängiger, psychosozialer Beratung und das Lebensrecht aller Menschen aus. Maßstab politischen Handelns müsse auch in dieser Frage die 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechts-konvention sein, so die Verbände. "Wenn sich der Wert eines Menschen danach bemisst, ob er nach gängigen Vorstellungen gesund ist, dann führt dies dazu, Menschen in lebenswert und nicht lebenswert einzuteilen. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern", betont Caritas-Präsident Peter Neher.
Benachteiligung einkommensschwacher Menschen durch Privatleistungen
Mit der Ablehnung der Einführung als gesetzliche Krankenkassenleistung ist verbunden, hinzunehmen, dass sie als Privatleistung nicht gleichermaßen allen Versicherten zur Verfügung steht und damit ärmere oder schlechter situierte Frauen und werdende Eltern benachteiligt werden können. Ihnen stünden weiterhin nur die invasiven Testmethoden zur Verfügung, die ein höheres medizinisches Risiko beinhalten. Die Benachteiligung einkommensschwacher Menschen durch Privatleistungen und durch die Notwendigkeit von Zuzahlungen im deutschen medizinischen System ist eine Problematik, die der Deutsche Caritasverband und seine Mitgliedsverbände wiederholt aufgegriffen haben. Diese Grundsatzfrage ist nicht allein an dieser Stelle aufzulösen und kann nicht als Argument gebraucht werden, um die Kassenzulassung für eine Leistung zu begründen, die aus unserer Sicht ethisch und gesellschaftlich erhebliche Probleme mit sich bringt. In der Abwägung bewerten wir das Risiko, durch flächendeckende Screenings Tendenzen der Selektion zu befördern, als so schwerwiegend, dass eine Zulassung als Regelleistung aus unserer Sicht nicht zu vertreten ist.
Wir fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, sich gegen die Zulassung des NIPT als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden und einzusetzen.