Der Koalitionsvertrag benennt als Ziel die Verhinderung von Altersarmut. Die soziale Sicherung im Alter soll erhalten bleiben. Die Finanzierung und Lastenverteilung zwischen den Generationen soll ausbalanciert werden. Vor dem Hintergrund dieser Grundannahme bewertet der Deutsche Caritasverband den Referentenentwurf eines Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes.
- Mütterrente über Steuer finanzieren Kindererziehungszeiten für Geburten vor und nach dem Jahr 1992 werden derzeit unterschiedlich angerechnet. Der Referentenentwurf sieht die bessere Honorierung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vor. Dies führt zwar nicht zu einer vollständigen Gleichstellung, aber zu einer Verbesserung bei der sogenannten Mütterrente. Dies ist aus Gerechtigkeitsgründen begründbar. Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Anhebung um ein Jahr. Er ist allerdings der Auffassung, dass die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen muss, da der Familienlastenausgleich keine originäre Aufgabe der Solidargemeinschaft der Rentenversicherten ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
- Abschlagsfreie Rente mit 63 setzt falsche Impulse Die Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für einen altersmäßig begrenzten Personenkreis von Versicherten mit 45 Beitragsjahren lehnt der Deutsche Caritasverband aus drei Gründen ab: - Erstens wird das Prinzip der Teilhabeäquivalenz in der Rentenversicherung geschwächt. Dieses Prinzip besagt, dass jeder Versicherte durch gleich hohe Beiträge gleichwertige Anrechte auf Rentenleistungen erwirbt. - Zweitens gehen durch diese neue Möglichkeit der abschlagsfreien Frühverrentung Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels besonders qualifizierte Mitarbeiter verloren. Damit werden arbeitsmarktpolitisch die falschen Anreize gesetzt. Die Regelung konterkariert die notwendige Erhöhung des Renteneintrittsalters, zu der sich die letzte große Koalition mit Einführung der Rente mit 67 Jahren nach einer längeren Übergangsfrist bekannt hat. - Drittens wird mit dieser Regelung das Thema Altersarmut nicht angegangen, das aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes prioritär zu behandeln wäre. Denn gerade die Personengruppe der langjährigen Versicherten hat ein hohes Rentenniveau.
- Keine Lastenverteilung auf künftige Generationen Da die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente für Personen mit 45 Beitragsjahren zu großen Teilen aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen, werden die Rentenkassen fiskalisch in nicht vertretbarer Weise belastet. Eine Erhöhung der Beiträge, die alle Arbeitnehmer und auch die Arbeitskosten belastet, ist bereits angekündigt. Die Rücklagen in der Rentenkasse werden schnell abschmelzen. Die Kosten zahlen damit auch nachgehende Generation, so dass diese Finanzplanung der Zielsetzung des Koalitionsvertrages widerspricht, die Lastenverteilung zwischen den Generationen auszubalancieren. Die angekündigte Absenkung des Rentenniveaus wird vor allem Personen mit kleinen Renten treffen. Diese werden verstärkt auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein.
- Gute Entscheidungen für Menschen mit Erwerbsminderungsrente (Reha-Deckel) Erwerbsgeminderte werden künftig bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten sie bis zu ihrem 62. Lebensjahr (statt bisher 60. Lebensjahr) gearbeitet. Diese Änderung begrüßt der DCV. Die Anhebung der Zurechnungszeiten ist eine sachgerechte Anpassung an die Erhöhung der Regelaltersgrenze. Auch die Günstigerprüfung, nach der die letzten Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht zählen, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern, wird begrüßt. Zusätzlich spricht sich der Deutsche Caritasverband für Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten für Menschen aus, die schon in jungen Jahren erwerbsgemindert aus dem Berufsleben ausscheiden und/oder gebrochene Erwerbsbiographien haben.