Es sei zwar richtig, die Erziehungszeiten von Müttern, die vor 1992 Kinder erzogen, schrittweise anzuheben. Die Kosten hierfür dürften aber nicht den Beitragszahlern aufgebürdet werden.
Die Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für Versicherte mit 45 Beitragsjahren setze falsche Signale. Die abschlagsfreie Rente begünstige vorübergehend die Personen, die vor 1953 geboren wurden; die Kosten müssten aber alle tragen. Eine höhere Erwerbsbeteiligung und ein höheres Renteneintrittsalter seien zwingende Voraussetzung dafür, dass das umlagefinanzierte Rentensystem leistungsfähig bleibe. "In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht erlauben, qualifizierte Menschen in Frührente zu schicken", so Neher.
Positiv bewertet der Deutsche Caritasverband die Erhöhung des Budgets für Rehabilitationsleistungen. Damit werde ein wichtiger Schritt getan, leistungsgeminderte Personen vor einer Erwerbsminderung zu bewahren. Notwendig seien auch die Reformen bei der Erwerbsminderungsrente. Einkommenseinbußen, die Menschen in den letzten vier Jahren vor der Erwerbsminderung infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen hinnehmen müssen, mindern ihre Erwerbsminderungsrente zukünftig nicht mehr. "Dies ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Armutsfolgen infolge einer Erwerbsminderung teilweise zu lindern", so Neher.