Vor Beginn der Corona-Pandemie waren in Deutschland etwa 6,92 Millionen Erwachsene überschuldet.
Die Situation hat sich seither deutlich verschärft. Beschäftigte in Kurzarbeit, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer_innen sowie eine Reihe von Geringverdiener_innen und Rentner_innen sind in diesem Jahr in eine schwierige finanzielle Lage geraten, Das Risiko von Verschuldung und Armut wächst. In dieser Situation brauchen die Betroffenen gute Beratung, um nicht in eine Verschuldungsspirale zu geraten. Gerade die besonders betroffenen Klein- und Solo-Selbständigen haben vielerorts keinen Anspruch auf Beratung.
Der Deutsche Caritasverband setzt sich für ein in der Sozialgesetzgebung (SGB XII) verankertes Recht auf Schuldnerberatung für alle ein. Er fordert den Ausbau der Schuldnerberatungsangebote zu einem den Bedarf verlässlich deckenden Netz. Nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes sind mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte pro 50.000 Einwohner nötig, damit alle überschuldeten Bürger_innen zeitnah beraten werden können.