Altersarmut steht in engem Zusammenhang mit Beitragslücken aufgrund fehlender Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Einkommen aus selbstständiger Arbeit unterliegen in der Regel nicht der Beitragspflicht in der GRV. Menschen, die im Laufe ihres Erwerbslebens nicht unwesentliche Teile ihres Erwerbseinkommens aus selbstständiger Arbeit beziehen, weisen daher Beitragslücken auf mit der Folge eines erhöhten Altersarmutsrisikos. Häufig trifft dies bereits heute auf "kleine" Selbstständige und Beschäftigte mit Pendelbiografien zu.
Hybride Arbeitsformen
Mit der Digitalisierung werden mehr Menschen in hybriden Arbeitsformen tätig sein. Um hierdurch begründete Altersarmut zu vermeiden setzt sich der DCV dafür ein, dass die Alterssicherung von der Art der Erwerbstätigkeit abgekoppelt wird und Selbständige, die über keine obligatorische Absicherung verfügen, in der GRV pflichtversichert werden.
Bei der Einführung der Beitragspflicht stellen sich Umsetzungsfragen, zu denen sich der DCV in seiner Stellungnahme positioniert. Insbesondere ist in den Blick zu nehmen, dass Erwerbspersonen in Phasen niedrigen Einkommens durch Beitragszahlungen zur Sozialversicherung nicht überfordert werden. Zudem ist es wichtig, dass sowohl die Leistungs- als auch die Beitragsgestaltung in der Alterssicherung für Selbstständige der der abhängig Beschäftigten möglichst ähnlich ist, um Ungleichbehandlungen und Fehlanreize zu vermeiden.