Die öffentliche Diskussion um die Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens ist derzeit von der Sorge um die (befürchtete) Vernichtung von Arbeitsplätzen durch die Digitalisierung geprägt. Die These vom „Ende der Arbeit” wird jedoch für absehbare Zeit durch seriöse Prognosen nicht bestätigt. Ein Grundeinkommen würde zudem das Problem der steigenden Anpassungsanforderungen im Digitalisierungsprozess nicht lösen. Um Veränderungen durch teilhabesichernde Maßnahmen zu begleiten, sind vielmehr Investitionen in Bildung, Beratung und Qualifizierung erforderlich.
Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens impliziert einen folgenschweren Umbau des sozialen Sicherungssystems, der Risiken für das soziale Sicherungsniveau birgt – vor allem für schutzbedürftige Menschen. Häufig vernachlässigen Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens, dass der Sozialstaat sein Leistungsspektrum nicht auf eine Geldleistung beschränkt, sondern auch Sach- und Beratungsleistungen sowie weitere Angebote umfasst. Eine zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens notwendige Umgestaltung des Sozialleistungssystems könnte somit die Gefahr bergen, dass Bedürftige am Ende insgesamt schlechter gestellt werden und weniger Leistungen als im aktuellen System in Anspruch nehmen können. Der DCV setzt sich daher für Reformen ein, die sich an den Lebenslagen der Menschen orientieren, Befähigung und Teilhabe befördern und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der sozialen Sicherung dienen.