Im Gesetzentwurf des Finanzministeriums ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen – entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Das Kindergeld und der Kinderzuschlag sollen ebenfalls angehoben werden.
Der Deutsche Caritasverband setzt sich für eine Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ein. Zugleich fordert er eine umfassendere Reform des Kinderzuschlags. Außerdem spricht sich der Deutsche Caritasverband für eine rückwirkende Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen für das Jahr 2014 und eine stärkere Anhebung des Kindergeldes aus.