Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Weiterentwicklung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) führt aus, wie Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus, Flexibilisierung der Elternzeit, Elterngeldbezug bei Mehrlingen sowie Regelungen für Alleinerziehende in einem reformierten Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gestaltet werden sollen. Die Einschätzungen des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV) hierzu finden sich in der am 30.04.2014 veröffentlichten Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) zum Referentenentwurf wieder.
Ergänzend hierzu kritisiert der DCV die ungerechte Verteilungswirkung des Elterngeldes und schlägt vor, es durch eine einkommensunabhängige Leistung zu ersetzen (siehe dazu die Stellungnahme zum Download unten).
Neue Arbeitsteilung zwischen Müttern und Vätern
Der DCV begrüßt, dass sich Teilzeitarbeit für Mütter und Väter stärker lohnen soll und die Elternzeit flexibler gestaltet wird. Ebenfalls positiv sehen wir, dass Familien, bei denen sich die Eltern gemeinsam um ihr Kind kümmern und gleichzeitig Elterngeld beziehen, per Partnerschaftsbonus länger unterstützt werden sollen - sofern sie beide in einem Umfang von 25 bis 30 Stunden erwerbstätig sind. Dieser Korridor sollte nach Ansicht des DCV allerdings weiter gefasst werden.
Elterngeld als Lohnersatz?
Unabhängig davon stellt der DCV fest, dass das Elterngeld auch mit den geplanten Ergänzungen wesentlichen familien- und sozialpolitischen Anforderungen nicht gerecht wird. Aufgrund seiner Ausgestaltung als Lohnersatzleistung erhalten nur Eltern, die vor Geburt ein hohes Einkommen hatten, ein hohes Elterngeld. Eine steuerfinanzierte Förderleistung für junge Familien sollte aber dazu beitragen,
- alle Familien nach einer Geburt zugunsten von Kindes- und Elternwohl zu entlasten;
- die Wahlfreiheit bezüglich der Kinderbetreuung in den ersten drei Lebensjahren zu erhöhen;
- einen partiellen Leistungsausgleich zu schaffen.
Der Lösungsvorschlag der Caritas
Um diesen Zielen gerecht zu werden, sollte das Elterngeld mit dem Betreuungsgeld zusammengeführt und zu einem einkommensunabhängigen Familienleistungsausgleich weiterentwickelt werden. Während der dreijährigen Elternzeit sollten 300 Euro monatlich gezahlt werden, unabhängig von Einkommen und Erwerbsstatus der Eltern und von der Nichtinanspruchnahme öffentlich geförderter Kinderbetreuung. Auf Wunsch könnte die Auszahlung auch in einem kürzeren Zeitraum erfolgen. Das wären bei einem Zeitraum von zwei Jahren 450 Euro/Monat, bei einem Jahr Elterngeldbezug wären es 900 Euro/Monat. Damit könnten die Familien frei entscheiden, wann und wie viel Erwerbstätigkeit bzw. Kinderbetreuung gut für sie ist. Außerdem sollte das Elterngeld in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich nicht auf SGB II- und SGB XII-Leistungen angerechnet werden.