Menschenrechte für die Kleinsten
Für die geeigneten Rahmenbedingungen setzt sich der Deutsche Caritasverband auf sozialpolitischer Ebene anwaltschaftlich ein. Das internationale "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" (UN-Kinderrechtskonvention) stellt dabei eine der maßgebenden normativen Bezugsgrößen für die Arbeit des Verbandes dar.
Weltweit gültige Kinderrechte
1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In diesem Dokument werden in 54 Artikeln Mindeststandards formuliert, um Würde, Schutz, Entwicklung und Förderung sowie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen. 193 Staaten haben das Abkommen bisher unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention 1992 mit Vorbehalten. Durch diese Einschränkung galt die Konvention in Deutschland lange als nicht unmittelbar anwendbar. Das deutsche Ausländerrecht wurde explizit den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention vorangestellt. Erst im Juli 2010 wurden die Vorbehalte offiziell aufgehoben.
Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland
Insbesondere (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge und asylsuchende Kinder und Jugendliche waren bis dahin durch den so genannten ausländerrechtlichen Vorbehalt von den Bestimmungen der Konvention ausgeschlossen. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes erfordert die konsequente Umsetzung der Kinderrechtskonvention nun vielfältige Änderungen: Sowohl der gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch in ihrer praktischen Anwendung. Die bestehenden Handlungsanforderungen sind in einem Fachpapier ausführlich dargestellt.
Der Deutsche Caritasverband setzt sich mit kinder- und jugendpolitischer Lobbyarbeit für die Rechte von jungen Menschen ein. Im Rahmen dessen engagiert sich die Caritas auch in einem bundesweiten Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland, der so genannten ‚National Coalition’.
Die Kinderrechtskonvention und die Caritas
Für die Praxis in den Diensten und Einrichtungen der Caritas hat der Deutsche Caritasverband eine Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention herausgegeben. Ziel der Leitlinie ist es, die Bestimmungen der Konvention in allen Arbeitsfeldern zu beachten und flächendeckend umzusetzen.
In den letzten Jahren wurde wurden in den Einrichtungen und Diensten vielseitige Projekte und Materialien entwickelt, um Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht zu verhelfen. Einige davon wurden in einer Ideenbörse zusammengefasst, um Fachkräften weitere Anregungen zu geben. Hier finden Sie Anregungen, Handreichungen und Materialien für die Praxis.
Ihre Ansprechpartnerin beim Deutschen Caritasverband in Sachen Kinderrechte ist Silke Vollhase, Telefon 0761 200-237, Silke.Vollhase@caritas.de