Durch den Einsatz entsprechender pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen fördern sie vorhandene Fähigkeiten und beugen einer Behinderung vor. Die betreuten Personen sollen lernen Beziehungen aufzunehmen und verantwortlich zu handeln, Aufgaben zu übernehmen und dabei Sinn und Wert erfahren.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
- diagnostizieren vorliegende Probleme und Störungen
- ermitteln vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der zu betreuenden Personen
- erstellen individuelle Behandlungspläne, zum Beispiel,
für Kinder in der heilpädagogischen Früherziehung,
für Kinder und Jugendliche mit Schulschwierigkeiten oder
für Menschen mit geistiger Behinderung,
fördern
- die Persönlichkeit durch pädagogische Maßnahmen,
- die Eigenständigkeit,
- die Gemeinschaftsfähigkeit,
- den Entwicklungs- und Bildungsstand sowie
- die persönlichen Kompetenzen der zu betreuenden Menschen
Bei schwerstbehinderten Menschen helfen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen auch bei der körperlichen Hygiene, beim Waschen und Ankleiden. Darüber hinaus beraten und betreuen sie Angehörige zum Beispiel in Problem- und Konfliktsituationen.
Tätigkeitsfelder
Arbeitsfelder für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Sozialwesen und Gesundheitswesen sind zum Beispiel
- Wohnheime der Alten- und Behindertenhilfe
- Pflegeheime
- Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Tagesstätten für behinderte Menschen
- Kindergärten
- Heilpädagogische Praxen
- Krankenhäuser
- Therapiezentren
Kernkompetenzen
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen, psychologischen und pädagogischen Themen haben. Sie benötigen eine gute Beobachtungsgabe und sollten andere Menschen anleiten, beraten, überzeugen und fördern können. Selbstbewusstes Auftreten, selbständiges Arbeiten und die Fähigkeit zu planen, zu organisieren und zu koordinieren sind wichtig.
Die Weiterbildung zur Heilpädagogin, zum Heilpädagogen besteht aus theoretischem Unterricht und aus praktischen Übungen. Sie findet in Vollzeit- oder Teilzeit statt.
Ausbildungsstätten
Die Weiterbildungslehrgänge finden in Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs statt.
Neben der Theorie (Psychologie, Diagnostik, Pädagogik, Methodik und Didaktik, …) werden dort praktische Inhalten in diesen Bereichen vermittelt:
- Bewegungstherapie und Sport
- Werken
- Musik
- Kunstgestaltung
Praktika, Hospitationen und Exkursionen finden in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in anderen stationären und ambulanten heilpädagogischen Einrichtungen statt.
Zulassung
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in oder
- eine im jeweiligen Bundesland als gleichwertig anerkannte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Ausbildung oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren (inklusive Berufsfachschule) und
mindestens eine ein- bis dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial-, sonder- oder heilpädagogischen Einrichtungen.
Vor Ausbildungsbeginn ist ein ärztliches Attest erforderlich, teilweise auch ein amtliches Führungszeugnis.
Bewerber/innen für die Teilzeit-Bildungsgänge müssen nachweisen, dass sie zu mindestens 50 Prozent in einer heilpädagogischen Einrichtung angestellt sind.
Inhalte
Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Allgemeine Heilpädagogik
- Bewegungserziehung
- Mototherapie
- Didaktik und Methodik der heilpädagogischen Praxis
- Kunst- und Werkerziehung, Kunsttherapie
- Musikerziehung
- Musiktherapie
- Soziologie
- Spielerziehung
- Spieltherapie
Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich beispielsweise:
- Medizin
- Psychiatrie
- Psychologie
- Recht
- Sozialmanagement
Dauer
Die Weiterbildung dauert im
Vollzeitunterricht eineinhalb bis drei Jahre
Teilzeitunterricht zwei bis vier Jahre
Verkürzung der Weiterbildungszeit
Wer die Weiterbildung an der Fachschule absolviert, an der er bereits einen anderen Abschluss erworben hat, kann unter Umständen eine Verkürzung erhalten. In einigen Bundesländern kann die Weiterbildung bis zu einem halben Jahr in der Vollzeitform oder bis zu einem Jahr in der Teilzeitform verkürzt werden, wenn eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife vorliegt.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst einen
- schriftlichen,
- praktischen und eventuell einen
- mündlichen Teil.
Teilweise muss auch eine Facharbeit erstellt werden. Wer die Prüfung bestanden hat, ist staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge.
Weiterbildung und Studium
Hochschulstudium (Auswahl)
- Heilpädagogin, -pädagoge (mit Bachelor- oder Master-Abschluss)
- Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge
- Psychologin, Psychologe
Nach einem Masterstudium stehen einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.