Von Beruf: Heilerziehungspflegerin
Mara zeigt euch ihren Alltag als Heilerziehungspflegerin.
Sie fördern und unterstützen die Eigenständigkeit und das individuelle Leistungsvermögen dieser Menschen, damit sie ihr Leben so selbstständig wie möglich führen können.
Zu ihren Aufgaben gehört,
- Menschen mit Behinderung zu begleiten und ihnen zu assistieren,
- sie in ihrer Alltagsbewältigung sowie
- in ihrer Verpflegung und bei der Körperhygiene zu unterstützen.
Außerdem
- organisieren sie Freizeitaktivitäten und
- fördern die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
Tätigkeitsfelder
Heilerziehungspfleger/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel in
- Wohnheimen der Alten- und Behindertenhilfe
- Pflegeheimen
- ambulanten sozialen Diensten
- Suchtberatungsstellen
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in
- Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
- (Förder-)Schulen
- privaten Haushalten mit Hauspersonal.
Kernkompetenzen
Heilerziehungspfleger/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pädagogischen und pflegerischen Sachverhalten haben. Außerdem benötigen sie ein Gespür dafür, Menschen zu fördern und anzuleiten. Sie sollten gut planen und organisieren können. Interesse an Musik und künstlerische Kreativität sind vorteilhaft.
Ausbildungsstätten
Die Aus- bzw. Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in findet in Fachschulen und Berufskollegs statt. Die Theorie wird ergänzt durch Praktika. Einige Schulen bieten die Möglichkeit, Teile der praktischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung
- sowie das Abschlusszeugnis einer einschlägigen Berufsausbildung (oder eine in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung nach den Bestimmungen der Länder als gleichwertig anerkannte Qualifizierung).
Der Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife sowie der Fachhochschulreife kann auf die Tätigkeit angerechnet werden.
Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich. Einige Schulen verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei konfessionell gebundenen Aus- oder Weiterbildungsstätten muss die entsprechende Konfessionszugehörigkeit nachgewiesen werden.
Wer sich für den berufsbegleitenden Teilzeit-Bildungsgang entscheidet, braucht eine Anstellung.
Die beruflichen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Inhalte
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
Zum fachrichtungsübergreifenden Unterricht zählen diese Fächer:
- Deutsch
- Fremdsprache
- Sozialkunde
- Mathematik
Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden diese Inhalte gelehrt:
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Menschen mit Behinderungen begleiten und pflegen
- Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen strukturieren und gestalten
- Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
- Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren, reflektieren sowie Qualität sichern.
Dauer
Die Aus- oder Weiterbildung dauert
- in Vollzeit zwei bis drei Jahre,
- in Teilzeit drei bis fünf Jahre.
Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungszeit
Eine Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr ist möglich für:
- Bewerber/innen, die bereits eine Fachschule desselben Fachbereichs (mit anderer Fachrichtung) oder
- eine Fachschule derselben Fachrichtung (mit anderem Schwerpunkt oder einer verwandten Fachrichtung) erfolgreich besucht haben,
- Bewerber/innen, die Studienzeiten an einer Hochschule nachweisen können und
- Bewerber/innen, die bereits die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.
Das einjährige Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung kann auf bis zu sechs Monate verkürzt werden, wenn
- die Schülerin oder der Schüler vor der Ausbildung bereits heil-, sozialpädagogisch oder pflegerisch tätig war, soweit diese Tätigkeit die als Aufnahmevoraussetzung geforderte Mindestzeit übersteig.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und eventuell
- einen mündlichen Teil.
Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/ Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger/ Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin
Staatlich anerkannter Heilerzieher/ Staatlich anerkannte Heilerzieherin
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)
Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute
- Fachwirt/in - Erziehungswesen
- Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen
- Fachwirt/in - Organisation und Führung (Sozial)
- Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen
Sonderfachkräfte
- Arbeitserzieher/in
- Motopädin, Motopäde
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)
- Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge
- Heilpädagogin, -pädagoge (Hochschule)
- Psychologin, Psychologe - allgemeine Psychologie