Altersarmut vorprogrammiert
Um es gleich vorweg zu sagen: Natürlich ist es richtig, dass die Kindererziehungszeiten von Müttern, die vor 1992 Kinder geboren haben, für die Rente genauso angerechnet werden wie bei den Müttern, deren Kinder nach 1992 zur Welt kamen. Die Regierung plant, dies vor allem durch Beiträge aus der Rentenversicherung zu bezahlen. Kindererziehung ist aber eine gesellschaftliche Aufgabe - deswegen müssen die Rentenbeiträge für die Kindererziehungszeiten durch Steuern finanziert werden.
Die abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist heute schon ab dem Alter von 65 rechtlich möglich. Die neue Bundesregierung plant jetzt die Altersgrenze auf 63 Jahre zu senken. Dies gilt jedoch nur für Menschen, die vor 1953 geboren sind. Durch eine Übergangsregelung wird diese Grenze schrittweise um jeweils zwei Monate angehoben: Dies führt dazu, dass der Geburtsjahrgang 1964 als letzter von der Regelung profitiert. Der Deutsche Caritasverband lehnt diese Bevorzugung einer begrenzten Gruppe ab, da für die Rentenversicherung hierdurch hohe Kosten anfallen und zusätzlich Beitragsausfälle entstehen.
Die Zeche für die Reformen zahlen nämlich alle: Die Anhebung des Beitragssatzes ist bereits angekündigt, die Senkung des Rentenniveaus auch. Das sinkende Rentenniveau trifft vor allem Personen mit sehr kleinen Renten. Diese werden verstärkt auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Steigende Altersarmut in Deutschland ist somit durch diese Reformen vorprogrammiert.