Abteilungsleiter Öffent-lichkeitsarbeit, Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK)
Für den Fall, dass ein Dienstgeber seine Beteiligung an der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) beenden will – oder immer öfter: muss – gelten die im Beitrag dargestellten Regeln. Sie sollen Schaden für die Solidargemeinschaft abwenden. Mehr