Die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) fordert schon seit längerem, das Leistungsversprechen in der kirchlichen betrieblichen Altersvorsorge zu reformieren.
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Die Attraktivität potenzieller Arbeitgeber hängt nicht zuletzt auch von einem Tarif ab, der die zunehmende Diversifizierung von Tätigkeiten und Berufsgruppen in den caritativen Handlungsfeldern abbildet. Und nur über tarifliche Flexibilität ist letztlich die Zukunft der Unternehmen zu sichern.
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Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas und der gesamte Dritte Weg stehen auf dem Prüfstand. Um den großen Vorteil ihrer flächendeckenden Verbreitung weiter nutzen zu können, sollten die AVR dringend weiterentwickelt werden.
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