Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum
Angesichts fehlender finanzieller Mittel in der Gesundheitsversorgung wird verstärkt diskutiert, Prioritäten zu setzen und Leistungen zu begrenzen. Wer aber soll nach welchen Kriterien entscheiden, wer warum welche Behandlung bezahlt bekommt? Mehr