In dem Schreiben fordert Norbert J. Huber, Geschäftsführer der Caritas-Zentren München Stadt/Land, dass die Hilfe für junge volljährige Flüchtlinge nicht abrupt enden dürfe. Die bis zur Volljährigkeit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in stationären Jugendhilfe-Einrichtungen betreut werden, dürften nicht ohne Hilfeplanüberprüfung entlassen werden.
Verselbstständigung junger Menschen muss rechtzeitig eingeleitet werden
In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten müssten junge Flüchtlinge mit Erreichen der Volljährigkeit die Jugendhilfe-Einrichtung verlassen, weil die Hilfe von der Verwaltung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für beendet erklärt wird. Die Verwaltung beziehe sich dabei auf ein Schreiben der Sozialministerin vom vergangenen Jahr, in dem davon ausgegangen wird, dass mit der Volljährigkeit kein Jugendhilfebedarf mehr bestehe. Die Caritas hält dieses Vorgehen auch aus rechtlicher Sicht für bedenklich. "Wir sind uns einig darin, die Verselbständigung junger Menschen in der Jugendhilfe frühzeitig einzuleiten", schreibt Huber. Die Fachkräfte beobachteten allerdings, dass der Abbruch von Hilfen oder die unvorbereitete Beendigung von stationären Hilfemaßnahmen das Ziel der Verselbständigung in Frage stelle.
Hilfeplanung und die Überprüfung deren Beendigung stringent nutzen
Betreuungskräfte berichteten, dass posttraumatische Störungen außerhalb des Schutzraums der Jugendhilfeeinrichtung aufbrechen und dass es dann keine pädagogische Begleitung mehr gäbe. Zum Beispiel hätten junge Flüchtlinge, die in der Jugendhilfeeinrichtung eine Tagesstruktur mit Schulbesuch eingeübt hätten, in der Gemeinschaftsunterkunft ohne Begleitung den Schulbesuch wieder abgebrochen. "Wir sehen die große Gefahr, dass die geleistete Hilfe bei den Jugendlichen keine nachhaltige Wirkung entfalten kann, weil die jungen Menschen mit all ihren Belastungen noch nicht genug gefestigt sind", so Huber. Die Caritas fordert deshalb, dass das Sozialministerium bei den örtlichen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe klarzustellen, dass auch jugendliche Flüchtlinge einen Rechtsanspruch nach § 41 SGB (SGB) VIII, Hilfen für Volljährige, haben. Die einschlägigen Verfahren der Hilfeplanung und die Überprüfung vor Beendigung der Hilfe seien auf für jugendliche Flüchtlinge konsequent anzuwenden.
So unterstützt die Caritas unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Die Caritas und ihre angeschlossenen Träger betreuen in München und Oberbayern fast 1000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, zum Beispiel im Alveni-Jugendhaus im Münchner Stadtteil Fasanerie, im Jugendwohnheim der Salesianer, im Kinderdorf Irschenberg oder im neu eröffneten Jugendhaus St. Josef in Garmisch-Partenkirchen.