Freiwillige im FSJ und BFD leisten praktische Hilfstätigkeiten in einer sozialen Einrichtung, der sogenannten Einsatzstelle. Dies können z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Altenhilfe oder Kirchengemeinden sein.
Um Einsatzstelle zu werden müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Einrichtung ist gemeinwohlorientiert. Ein Nachweis hierfür kann z.B. durch steuerrechtliche Vorschriften zu Gemeinnützigkeit erbracht werden.
- Die Einrichtung muss in der Lage sein, eine kontinuierliche fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen zu gewährleisten.
- Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt arbeitsmarktneutral. Das heißt, dass die Freiwilligen unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten verrichten und keine hauptamtlichen (Fach-)Kräfte ersetzen.
Ihre Einrichtung will Einsatzstelle werden?
Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit einem unserer angeschlossenen Träger auf. Den für Ihre Einrichtung regional zuständigen Träger können Sie in der nebenstehenden Karte oder hier finden.
Der Träger berät Ihre Einrichtung zu allen relevanten Fragen sowie zu den Rahmenbedingungen (Kosten, Aufgaben, rechtliche Fragen, Seminarkonzepte etc.). Darüber hinaus unterstützt er Sie beim Anerkennungsverfahren.