Offenbar will die Politik nun den Eindruck erwecken, durch die geplanten Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetz die Zahl der Ausreisen erhöhen zu können. Besonders kritisch ist, dass der Eindruck erweckt wird, abgelehnte Asylbewerber würden in großer Zahl durch ihre mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung verhindern, dass sie das Land verlassen müssen. Dabei sind es sehr oft gravierende Hindernisse wie beispielsweise schwere Krankheiten, familiäre Bindungen in Deutschland, aber auch die erschwerte Passbeschaffung bei der Botschaft des Herkunftslands, die eine Ausreise verhindern.
Leistungen dürfen nicht gekürzt werden
Oft liegt es nicht in der Verantwortung der betroffenen Menschen, wenn Papiere fehlen. Viele Botschaften in Deutschland stellen keine Papiere aus, bzw. Anforderungen, die oft nicht zu erfüllen sind. Vor diesem Hintergrund ist es sehr kritisch zu bewerten, wenn mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Menschen schlechter gestellt werden sollen, die sich aus Sicht der Behörden nicht um ihre Papiere bemühen.
Hochproblematisch ist, dass vielen dieser Menschen Leistungen gekürzt werden. Damit werden sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Dass sie nur mit Sachleistungen wie beispielsweise Lebensmitteln versorgt werden, missachtet die Selbstbestimmung der Menschen und schränkt sie stark ein.
Vielfach sind Kinder betroffen
Es ist völlig inakzeptabel, für diese Menschen einen Status zu schaffen, der zu schlechteren Integrationsbedingungen als die Duldung führt. Die Realität zeigt, dass trotz all dieser Abwehrmechanismen einige dieser Menschen in Deutschland bleiben, die dann deutlich schlechtere Chance auf Arbeit und Integration haben. Vielfach sind Kinder betroffen, denen dadurch jede Teilhabechance und Perspektive genommen wird. Mit dieser Haltung schafft die Regierung neue Probleme von morgen.
Caritas-Präsident Peter Neher zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestags-Innenausschuss.