Zu besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege zählt zweifelsohne eine angemessene Bezahlung. Dass diese in den Einrichtungen der Caritas für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bleibt, ist heute gesichert worden. In den Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe der Caritas steigen die Entgelte bis zum 01.04.2022 im Durchschnitt um 8,5 Prozent. Dies liegt an neuen Zulagen, die für den gesamten Pflegebereich - also Alten- und Krankenhilfe - beschlossen wurden. Die Vergütung einer Pflegefachkraft bei der Caritas in der Einstiegsstufe wird ab 01.04.2021 ein monatliches Brutto von 3.300 Euro erreichen und sukzessive auf ein Monatsbrutto von 4.100 Euro in der letzten Erfahrungsstufe ansteigen. Hinzu kommen (Zeit-)Zuschläge sowie die fast vollständig arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung.
Diese gute Nachricht wird offensichtlich nicht vorrangig zur Kenntnis genommen, wenn auf das Scheitern des Flächentarifvertrages hingewiesen wird.
Die Zustimmungsverweigerung zum Tarifvertrag, den BVAP und ver.di vorgelegt haben, ist richtig und wird vom VKAD als Einrichtungsfachverband des Deutschen Caritasverbandes vollumfänglich mitgetragen. Eine Allgemeinverbindlicherklärung hätte zur Folge, dass in den Vergütungsverhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen ein höherwertiger Tarif wie z.B. die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes in der Refinanzierung das Nachsehen haben könnte, so die Befürchtung der stellvertretenden VKAD-Vorsitzenden Helene Maqua. Die Träger der Einrichtungen und Dienste wären letztendlich aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, eine Absenkung der Löhne vorzunehmen. Außerdem würden durch einen Flächentarifvertrag auf Dauer alle Beschäftigten in der Pflege benachteiligt, wenn ein niedriges Lohnniveau festgeschrieben wird. Das gescheiterte Tarifwerk enthält weder Überstundenregelungen noch eine betriebliche Altersvorsorge und passgenaue Arbeitszeitmodelle sowie Stufendifferenzierungen. Seine Regelungen zielen lediglich auf Mindestbedingungen der Pflegelöhne ab.
Der VKAD hat schon im Januar 2019 in seinem faktenbasierten Vergleich auf die gute Bezahlung und Zusatzleistungen der rund 150.000 Beschäftigten in den 3200 Einrichtungen der Caritas Altenhilfe hingewiesen. Die Tarifautonomie und die den Kirchen verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit des Dritten Weges gewähren den Beschäftigten eine zukunftsfähige Arbeit. Dauerhaft hat dies positive Auswirkungen auf alle Beschäftigten in der Pflege.
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