"Vor zwei Wochen kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in den Medien an, per Gesetz für eine bessere Bezahlung der Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste sorgen zu wollen. Das hat unsere Sozialstationen elektrisiert. Seither erreichten uns viele Nachfragen. Als Verband freuen wir uns sehr, dass die Bundespolitik hier endlich handeln und das enorme Engagement der Pflegekräfte honorieren will", erklärt Eva-Maria Güthoff, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). "Allerdings liegen uns außer medialen Absichtserklärungen immer noch keine konkreten Gesetzesentwürfe vor. Unsere Pflegekräfte fürchten nun, dass sie am Ende doch, wie so oft, wieder leer ausgehen. Das würde die Politikverdrossenheit weiter fördern!", sorgt sich Eva-Maria Güthoff.
Die Mitglieder der Diakonie und der Caritas zahlen bundesweit die höchsten Tarife im stationären und ambulanten Altenhilfebereich. VKAD und DEVAP fordern die gesetzliche Regelung für eine tarifliche Vergütung im SGB V analog zum SGB XI schon seit Jahren. "Gerne stehen wir als Ansprechpartner für eine entsprechende Umsetzung zur Verfügung", so Nicolas Basse, Geschäftsführer des DEVAP. "Es wäre ein Signal der Wertschätzung für alle Pflegekräfte im ambulanten Dienst, wenn den Worten nun Taten folgten", fügt Basse zu.
Das gerade im Entstehen begriffene Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz bietet sich für das Schließen der bisherigen Gesetzeslücke an.