"Heute erleben wir einen wichtigen Tag für die ambulante häusliche Krankenpflege. Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der tariflichen Entlohnung in der ambulanten Pflege geschaffen." freuen sich Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.. (VKAD) und Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Der DEVAP und der VKAD haben sich in den vergangenen Jahren mit viel Herzblut für die Tarifanerkennung im SGB V eingesetzt: 2016 durch die aktive Unterstützung der Petition "Gesundheitsfachberufe - Angemessene Vergütung für Pflegekräfte", die innerhalb von vier Wochen über 60.000 Befürworter fand, vielen Hintergrundgesprächen in den zuständigen Ministerien sowie mit Abgeordneten des Bundestages und kontinuierlicher gemeinsamer Pressearbeit. "Steter Tropfen höhlt den Stein", so Dr. de Vries, "dies ist ein großer Tag für unsere Mitglieder aus der ambulanten Pflege. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Berücksichtigung der tariflichen Löhne auch tatsächlich in den Verhandlungsergebnissen mit den Kostenträgern durch erhöhte Erträge für die ambulante Arbeit widerspiegelt. Es darf in den Verhandlungen mit den Krankenkassen keine Umdeutung anderer Kosten zur Kompensation dieser Erhöhung geben." Bislang litten die ambulanten Pflegedienste der Caritas und Diakonie, welche nach Tarif entlohnen, unter einer nicht auskömmlichen Refinanzierung für ihre Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Dies betrifft einen Umsatzanteil von 40 bis 60 Prozent einer durchschnittlichen Sozialstation. Um der Insolvenz zu entgehen und die Patientenversorgung sicher zu stellen, blieb deshalb - nach Ausschöpfung anderer Rationalisierungsmöglichkeiten - nur der Weg der Arbeitsverdichtung. Hier sei jedoch ein Grad erreicht worden, der zur Überlastung der Mitarbeitenden bis hin zur Flucht aus dem Beruf führte, so Dr. Heil weiter. Deshalb habe man sich seit Jahren vehement für die gesetzliche Feststellung eingesetzt, dass die Zahlung von Tariflöhnen als wirtschaftliche Betriebsführung anerkannt und damit durch die Krankenkassen refinanziert werden müsse, erklären beide Vorstandsvorsitzenden. Die nun ermöglichte Senkung der Arbeitsbelastung auf ein vernünftiges Niveau ist wiederum Voraussetzung dafür, dass auch andere Initiativen des Gesetzgebers und der Bundesregierung zur Verbesserung der Personalsituation in der Altenpflege ihre volle Wirkung entfalten können. "Die jetzt gesetzlich eingeleiteten Maßnahmen tragen sicherlich dazu bei, die Attraktivität der Arbeitsplätze in der ambulanten Pflege zu steigern."" meint Dr. Heil. Auch die bessere Vergütung für längere Wegezeiten in der ambulanten Pflege, welche durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ermöglicht wird, begrüßen die konfessionellen Pflegeverbände ausdrücklich. "Bedingt durch die demografische Entwicklung wird die pflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit künftig einen noch größeren Stellenwert erhalten. Gerade im ländlichen Raum mit weiten Wegen spielen die Faktoren Zeit und Weg eine wichtige Rolle um eine gute Pflege zu gewährleisten", so Dr. de Vries. "Eine auskömmliche Refinanzierung ist elementar notwendig, damit unsere Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen vorfinden, die die Freude am Pflegeberuf steigern und erhalten. Nur mit motivierten und engagierten Pflegekräften können daheim auf Hilfe angewiesene Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden" so ihr Resümee. Die beiden großen kirchlichen Fachverbände VKAD und DEVAP sind erleichtert, dass eine große Gesetzeslücke im fünften Sozialgesetzbuch nun geschlossen wurde. Sie werden sich weiterhin mit allen Kräften und im Verbund bei der Umsetzung der von Gesetzgeber und Regierung eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs und der damit intendierten besseren Versorgung der Pflegebedürftigen engagieren.