"Bei allen aktuellen politischen Bemühungen für die Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland, die wir ausdrücklich begrüßen, wurde erneut die ambulante Pflege vergessen - das muss ein Ende haben!" so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). "Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes werden nur 27 % der Pflegebedürftigen stationär versorgt; der ganz überwiegende Teil wird im häuslichen Umfeld betreut - 24 % zusammen oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. Dennoch wurde bei der mit dem PpSG geplanten vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich die ambulante Pflege wieder außer Acht gelassen, obwohl die Krankenkassen die Tarifsteigerungen hier seit Jahren nicht refinanzieren."
"Die ambulanten Dienste müssen ihre Vergütungen im freien Spiel ihrer Kräfte mit denen der Krankenkassen aushandeln. Faire Verhandlungen setzen jedoch auch ein Gleichgewicht dieser Kräfte voraus. Ein solches besteht allerdings nicht. Denn, die Krankenkassen berufen sich auf eine Lücke im fünften Sozialgesetzbuch und verweigern damit eine volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen. Dagegen stehen den ambulanten Pflegediensten keine wirkungsvollen Möglichkeiten zur Verfügung um ihre Vergütungsforderung durchsetzen zu können. Selbst die Nutzung von Rechtsschutzmöglichkeiten wie z. B. Schiedsverfahren kann einen langjährigen Zeitverlust bis zum eventuellen und höchst unsicheren Erfolg nicht verhindern. Die Folgen sind dramatisch. Sozialstationen berichten immer wieder von Arbeitsverdichtungen bei den Mitarbeitenden und wirtschaftlichen Notlagen der Dienste. Das zeigt, wie sehr sie existenziell von der Vergütung eines marktgerechten und kostendeckenden Stundensatzes durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse abhängig sind. Viele gesetzliche Krankenkassen weigern sich jedoch schlichtweg diesen sachgerechten Kosten Rechnung zu tragen." so Eva-Maria Güthoff, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).
Der VKAD und der DEVAP fordern schon seit Jahren, die Zahlung von Tariflöhnen auch in der häuslichen Krankenpflege im fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich zu verankern. "Wenn hier nicht endlich umgedacht wird, bleibt den ambulanten Diensten nur die Option den nicht mehr kostendeckend zu versorgenden Patienten zu kündigen und ihrem Schicksal zu überlassen. Ansonsten führt die Versorgung dieser Patienten zwangsläufig zur Insolvenz, weil die meisten Dienste kleine oder mittelständige Unternehmen ohne hohe finanzielle Rücklagen sind." führt Dr. de Vries aus.