Bei denen werden diese Leistungen aus der Pflegeversicherung bezahlt, obwohl sie die gleichen Beiträge in die Krankenkassen entrichten. Die Krankenkassen sparen dadurch Kosten.
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung möchte das Bundesgesundheitsministerium diese Regelung reformieren.
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen erhalten für ihre Leistungen eine pauschale Vergütung. Die Höhe der Pauschalen berücksichtigt jedoch nicht den tatsächlichen Aufwand an medizinischer Behandlungspflege.
Da immer mehr Menschen so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben, leben in stationären Einrichtungen überwiegend Menschen mit Mehrfacherkrankungen und hohem Pflegebedarf. Darüber hinaus verkürzen die Kliniken seit Jahren die Verweildauer ihrer Patient/innen, mit der Folge, dass der steigende medizinische Versorgungsbedarf nun ebenfalls von den Heimen abgedeckt werden muss. Beide Entwicklungen wurden jedoch nie in den pauschalen Vergütungen abgebildet. Das führte zur massiven Belastung der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter/innen.
Seit Jahren hatte der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. auf diese Fehlsteuerung hingewiesen. Der Verband begrüßt daher die Korrektur dieses Systemfehlers und der damit verbundenen Gerechtigkeitslücke!
Wir begrüßen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, eine gerechtere Lösung zu schaffen. Gelingt dieser Reformschritt ist Minister Gröhe einigen seiner Ziele näher gekommen: eine weitere Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter/innen.
Die Pressemitteilung vom 09.07.2014 können Sie als PDF Dokument am Ende dieses Textes herunterladen.