Augsburg, 05.02.2019 (pca). Menschen mit Behinderungen sollen besser am allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können. So will es das Bundesteilhabesetz (BTHG). Damit das gelingt, sollen die Betroffenen sich auch selbst informieren können, welche Rechte und Ansprüche sie haben. Das Referat Teilhabe und Pflege des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e. V. hat deshalb sieben Hefte zu den neuen Gesetzen in Leichter Sprache herausgegeben. Betroffene können dank dieser Hefte die Änderungen leichter nachvollziehen. Der Bedarf an diesen Erläuterungen Leichter Sprache ist offensichtlich sehr groß. Rund 20.000 Exemplare wurden inzwischen bestellt und ausgeliefert.
In den Heften geht es unter anderem um die Teilhabe am "Arbeits-Leben" in einer Werkstatt für
Menschen mit Behinderung wie auch bei anderen Leistungsanbietern sowie um das Budget für Arbeit. Die Mitbestimmung in den Werkstätten wird gestärkt. Auch die Rolle der Frau erfährt eine Aufwertung durch die nunmehr vorgesehenen Frauenbeauftragten. Interessant für die Betroffenen ist es, dass das Budget für Arbeit das Einkommen bei einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt sichert. Die weiteren Hefte greifen die Regelungen zum Einkommen und Vermögen auf, die sich beim Bezug von "Eingliederungs-Hilfe", Hilfe zur Pflege wie auch der Grundsicherung verändert haben. Ein Heft widmet sich ausdrücklich nur der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB), die allen Betroffenen unabhängig von ihrer Einschränkung und Behinderung, aber auch Angehörigen oder Behörden eine erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die rechtlichen Ansprüche und Teilhabemöglichkeiten sein will.
Bestellung der Hefte unter: www.caritas-augsburg.de/broschueren-ls