Vertreter der Werkstätten für behinderte Menschen und Frühförderstellen trafen sich zum Austausch über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetztes mit Vertretern der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe.
Auf Einladung von Dieter Fühner, Vorstand des Caritasverbandes Rheine, fand nun ein Treffen in der neuen Zweigwerkstatt "Am Sandkamp" der Caritas-Emstor-Werkstätten Rheine statt. Neben Vertretern der drei Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nahmen Fach- und Führungskräfte von Frühförder-Angeboten für Kinder mit Behinderungen/Förderbedarfen und Vertreter des Diözesan-Caritasverbandes Münster teil.
Das Gespräch machte deutlich, dass die Umsetzung der BTHG-Vorgaben im Sinne einer personenzentrierten Förderung der Menschen mit Behinderung gelingt, aber alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt. Die Fachkräfte aus Werkstätten und von Frühförder-Angeboten sind sehr gefordert, die Betroffenen und ihre Angehörigen bei notwendigen Antragstellungen zu begleiten.
Besonders interessiert waren die Vertreter der Landschaftsversammlung an "Stolpersteinen", die erst in der Umsetzungsphase des BTHG deutlich wurden und die einer Nachsteuerung bedürfen. Dazu konnten ihnen die Träger einige Beispiele mit auf den Weg geben. Breiten Raum nahmen die bereits umfangreichen Aktivitäten aller drei Werkstätten zur Integration auf den ersten Arbeitsmarkt ein. "Um Beschäftigte aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, benötigen wir ausreichende Ressourcen", erklärten Alexander Lürwer, Andreas Laumann-Rojer und Rita Stecker-Schürmann, Werkstattleitungen in Langenhorst, Ledde und Rheine. "Nicht nur die beschäftigten Menschen mit Behinderungen müssen qualifiziert und vorbereitet werden, auch der Arbeitgeber braucht gute Beratung und langfristige Unterstützung, damit eine Übernahme nachhaltig gelingt."
Die Fachbereichsleitungen der Frühförderstellen in Steinfurt, Gabriele Thomauske-Mehlis, und in Rheine, Tatjana Lücke, betonten die Wichtigkeit der Wahlmöglichkeiten für Kinder mit unterschiedlichen Teilhabeeinschränkungen, Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen, die sich aus der Interdisziplinären Frühförderung und der Heilpädagogischen, solitären Frühförderung ergeben. "Damit die direkte Förderung für die Kinder zielführend und entwicklungsfördernd umgesetzt werden kann, benötigen die Fachkräfte entsprechende zeitliche Kontingente, die zudem auch für die Elternberatung und Elternbegleitung sowie für die Netzwerk- und Kooperationsgespräche erforderlich sind. Die Zugangswege müssen kurz und passgenau sein, damit wichtige Entwicklungsfenster der Kinder genutzt werden können und Eltern gestärkt werden. Hier ist eine enge Kooperation der im Hilfesystem Beteiligten sinnvoll, wie zum Beispiel der Einbezug der Kindertageseinrichtung:"
Wilfried Grunendahl sagte auch im Namen von Gisela Köster und Benno Hörst zu, diese und weitere Themen in die Landschaftsversammlung mitzunehmen. Sie informierten auch darüber, dass der Landschaftsausschuss des LWL den Beschluss gefasst hat, 350 neue Integrationsarbeitsplätze zu fördern. Im Kreis Steinfurt finden Menschen mit Schwerbehinderung bisher nicht ausreichend Integrationsarbeitsplätze vor, die eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglichen. Die Vertreter der LWL-Landschaftsversammlung ermutigten die Anwesenden, ihre Inklusionsbetriebe zu erweitern oder neue zu gründen.