Die
zunehmend schlechte finanzielle Lage der Gemeinde hat uns zum Nachdenken bewogen.
Das uns allen so wichtige und guttuende Gemeindeleben kann künftig nur
stattfinden, wenn die finanzielle Ausstattung der Gemeinde sichergestellt ist.
Es ist absehbar, dass die seitens des Erzbischöflichen Ordinariats erfolgenden
Zuwendungen weiterhin abnehmen werden. - Mithin müssen wir selbst handeln.
Neben
dem Förderverein haben wir, die Gemeinde, im Herbst 2010 die Stiftung Katholische
Kirchengemeinde Heilig Geist gegründet. Die formellen Erfordernisse, die
kirchen- und stiftungsrechtlichen Genehmigungen sowie die Anerkennung durch das
Finanzamt als steuerlich begünstigte Körperschaft, liegen vor.
Die
Zielsetzung der Stiftung besteht in der Unterstützung der Gemeinde. So sollen
Mittel fließen
- in die Unterhaltung, Erhaltung und Reinigung der Pfarrkirche und die von der
Kirchengemeinde genutzten Gebäude
- in personellen Bedarf
- in diakonische Aufgaben
- in Bereiche der Liturgie, Kirchenmusik und des Kirchenraumes, sowie
- in Maßnahmen und Vorhaben des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates
- in die Bildung und Weiterbildung der in der Gemeinde tätigen hauptamtlichen
und ehrenamtlichen Mitarbeiter.
Ein
paar Eckdaten zu der Stiftung:
Die
Stiftung hat einen Stiftungsrat. In diesem wirken Ute Möller, Simone Paul,
Pater Rüdiger Brunner, Benno Bryza und Jörn Piro mit. Die laufenden Geschäfte
der Stiftung führt der Stiftungsvorstand. Diesem gehören Peter Krug und Stefan
Bonde an. Das Stiftungskapital beträgt 100.000,00 Euro. Zusätzlich verwaltet
die Stiftung noch weitere Geldmittel der Gemeinde.
Die Stiftung Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist
ist in der Form angelegt, dass das Stiftungskapital dauerhaft in die Stiftung
eingebracht und auch auf Dauer zu erhalten ist. Das Stiftungskapital wird nach
den Maßgaben einer hierfür eigens besch
lossenen
Anlagerichtlinie in sicheren Anlageformen angelegt. Folge dieses
Aufbaus
ist, dass die Stiftung zur Verwirklichung ihrer Zielsetzungen ausschließlich
die Erträge der Finanzanlagen verwenden kann.
Unserer Zielsetzung, der möglichst wirkungsvollen
Unterstützung der notleidenden Bereiche, können wir nur dann nachkommen, wenn
das Stiftungskapital möglichst groß ist; denn umso größer sind dann auch die
durch seine Anlage erwirtschaftbaren Erträge. Das Stiftungskapital kann
durch
Zustiftungen erhöht werden. Zustiftungen
sind Zahlungen in beliebiger Höhe von zustiftungswilligen Spendern in das
Stiftungskapital. Die Zustiftungen fließen in das Stiftungskapital und
unterliegen dessen Bestimmungen. Zustiftungen haben zudem den Charme, dass sie
einen steuerlichen Anreiz aufweisen: sie sind im Rahmen der steuerrechtlichen
Höchstbeträge von der Einkommensteuer absetzbar. Eine Zustiftung bietet so
neben dem steuerlichen Anreiz die Möglichkeit, der Kirchengemeinde Heilig Geist
dauerhaft und mit einer gewünschten Zweckbindung Geldmittel zuzuwenden.
Sollten Sie Fragen zu der Stiftung oder Interesse an
einer Zustiftung haben, stehen Ihnen die Vorstandsmitglieder sowie Herr Pater
Brunner sehr gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.
Peter Krug
Stefan
Bonde
Pater Rüdiger
Brunner
Tel. (030) 3621682
Tel. (030) 30205417
Tel. (030) 30000311
krugptr.@aol.com
info@notar-bonde.de
pfarrer@heiliggeist-berlin.de