Diözesan-Caritasverband kann Besorgnis des Bundesgesundheitsministerium für Caritas-Sozialstationen im Bistum Augsburg nicht bestätigen
Augsburg, 20.09.2019 (pca). Pflegegeldempfänger - folgt man einem aktuellen Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums von Mitte September u.a. an die Wohlfahrtsverbände - falle es schwer bis unmöglich, ambulante Pflegedienste für die Pflichtberatung zu gewinnen. "Wir können das nicht bestätigen", reagierte nun Bianca Lange, Fachgebietsleiterin Ambulante Pflege beim Augsburger Diözesan-Caritasverband. "Die 61 Sozialstationen, die Mitglieder unseres katholischen Wohlfahrtsverbands im Bistum Augsburg sind, bieten derzeit diese ambulante Pflegeberatung noch an und führen sie auch durch." Für Lange dient die Beratung der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. "Die Pflegeberatung ist damit sehr hilfreich für eine gute professionelle und zielgerichtete Pflege von Anfang an und damit eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes Miteinander mit dem Patienten."
Die Patienten könnten nur davon profitieren. Diese Beratungsbesuche werden qualitätsgesichert durch den Pflegedienst erbracht. Dieser hat nämlich dafür Sorge zu tragen, dass für einen Beratungsbesuch Pflegekräfte eingesetzt werden, die spezifisches Wissen zu dem jeweiligen Krankheits- und Behinderungsbild haben und über eine entsprechende Beratungskompetenz verfügen".
Lange verweist allerdings auch auf die mangelnde Vergütungssituation hin, wenn man bedenkt, dass dies eine sehr anspruchsvolle und qualitätsgesicherte Leistung ist, damit der Pflegebedürftige so lange wie möglich in der Häuslichkeit leben kann. "Und das wünscht sich jeder Bürger."
Ziel dieser verpflichtenden Beratungsbesuche ist es, die häusliche Pflegesituation regelmäßig zu beobachten, Pflegeprobleme zu erkennen und zu erfragen und entsprechend den Patienten bzw. deren Angehörige so umfänglich wie möglich über die Möglichkeiten der Pflege und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.. Zudem muss auch auf Entlastungsangebote hingewiesen werden. Die Beratung ist verpflichtend. Die Pflegekassen übernehmen dafür die anfallenden Kosten.