"Das vorliegende Konzept von Dr. Kühne geht den zweiten vorm ersten Schritt", so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. "Es greift verschiedene unserer inhaltlichen Ansatzpunkte auf, aber vor all dem bedarf es einer umfassenden Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung. Wir müssen erst die Finanzierung neu aufstellen und anschließend zügig über die inhaltliche Ausgestaltung sprechen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Herr Dr. Kühne die Wertigkeit der Pflege in der öffentlichen Wahrnehmung stärken will", so Dr. de Vries weiter. "Der vorgeschlagene Abbau der Sektorengrenzen ist ein notwendiger Schritt zur Umgestaltung der pflegerischen Versorgung."
"Die Finanzierung der Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen künftig aus der Krankenversicherung zu gewährleisten - diese Neuregelung liegt uns schon lange am Herzen", kommentiert Eva-Maria Güthoff, erste Vorsitzende des VKAD. "Ebenso sind wir mit Dr. Kühne im Konsens darüber, dass die Länder künftig die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen übernehmen, damit die Pflegebedürftigen nicht weiter belastet werden", führt Güthoff weiter aus.
Aus dem Bundesministerium für Gesundheit wird ein entsprechendes Gesetzesvorhaben angekündigt. Hierzu fordern VKAD und DEVAP: Die Reform der Pflegeversicherung ist dringend notwendig. Ihre Umsetzung inklusive einer entsprechenden Personalbemessung darf die finanziellen Belastungen der Pflegedürftigen aber nicht weiter erhöhen.
Das gemeinsame Konzept zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung von DEVAP und VKAD finden Sie im jeweiligen Internetauftritt der Verbände.
Die VKAD Pressemitteilung 01/2020:
"Nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen
DEVAP und VKAD äußern sich gemeinsam zu den Reformvorschlägen von Dr. Roy Kühne, CDU" können Sie nachfolgend herunterladen.