Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen, hat am 13. November 2019 den Inklusionsbetrieb der St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe GmbH in Ulmen besucht. Der Besuch in der Großwäscherei im Eifel-Maar-Park fand im Rahmen der bundesweiten Informationswochen der Inklusionsfirmen statt.
Der Inklusionsbetrieb in Ulmen ist nach § 215 des SGB IX tätig und als Integrationsprojekt zur beruflichen Förderung sowie zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben anerkannt. Zurzeit arbeiten in dem Betrieb an sechs Tagen in der Woche 35 Mitarbeiter, von denen rund 40 % beeinträchtigt sind, mit unterschiedlichem Stellenumfang. "Bei uns arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt miteinander und erhalten eine leistungsgerechte Bezahlung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes", so Prokurist Franz Josef Bell. Zudem bildet der Betrieb Textilreiniger aus.
Der Inklusionsbetrieb wurde 2005 eröffnet und hat sich am Markt etabliert. "Wir bearbeiten im Schnitt drei Tonnen Wäsche pro Tag", so Wäschereileiter Dirk Arnoldi. Dabei habe sich der Betrieb in den vergangenen Jahren auf den Wäscheservice für Alten- und Pflegeheime sowie auf Kunden aus der Behinderten- und Jugendhilfe spezialisiert. Das Wäschevolumen setzt sich zu 40 % aus den Einrichtungen und Diensten der St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe und zu 60 % aus Trägern anderer Institutionen zusammen.
"Wir bieten unsere Dienstleistungen nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch markt- und wettbewerbsorientiert an. Dank hochmoderner Technik und genau geplanten Betriebsabläufen garantieren wir ein sehr hohes Qualitätsniveau sowie Pünktlichkeit bei der Belieferung", so der Wäschereileiter.
Dirk Arnoldi leitet den Inklusionsbetrieb seit Oktober 2018. "Ich möchte hier das fortführen, was ich in meiner vorherigen Tätigkeit als Integrationsmanager der Caritas Werkstätten begonnen habe: Menschen mit Behinderung die Möglichkeiten bieten, sich auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuprobieren und bei gutem Verlauf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu erhalten, damit sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst bestreiten können."