Nach verschiedenen Medieninformationen verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über ein finanzielles Polster von mehr als 28 Milliarden Euro. Heil erinnerte daher an die Studie seines Verbandes, die im vergangenen Jahr aufgezeigt hatte, dass derzeit aufgrund eines Systemfehlers der Pflegeversicherung ca. 3 Milliarden Euro an Krankenkassenbeiträgen für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen nicht zum Einsatz kommen. Diese Leistungen müssten aktuell mit den vorhandenen knappen personellen Ressourcen "irgendwie" aus den mit der Pflegeversicherung ausgehandelten Pflegesätzen bzw. den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen erbracht werden.
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, für die medizinische Behandlungspflege in den Pflegeheimen 8000 neue Stellen einzurichten, entspräche aber nicht einmal einer halben Milliarde Euro, so Heil weiter. Wenn der Gesundheitsminister fordere, die Beiträge der Krankenversicherung angesichts der milliardenschweren Geldreserven zu senken, müssten zunächst die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in den Pflegeheimen gedeckt werden.
Hierfür muss die Politik jetzt die gesetzlichen Weichen konsequent umstellen, fordert der Vorsitzende des VKAD. Die fehlenden 3 Milliarden Euro müssten endlich den Pflegeheimen für die medizinische Behandlungspflege der Versicherten und die Reduzierung der Eigenanteile zur Verfügung gestellt werden - und zwar komplett und baldmöglichst. Hanno Heil betont deshalb: "Diese politische Entscheidung darf nicht länger mit dem Hinweis auf fehlende Pflegekräfte aufgeschoben werden. Sonst beißt sich die Katze in den Schwanz, denn dauerhafte Unterbesetzung von Stellen in der Pflege beschädigt schon heute die Attraktivität dieses Berufsfeldes."