"Die vollständige Rückführung der Finanzierung der Behandlungspflege in das SGB V und die Einführung einheitlicher Sockelbeträge für alle Versorgungsbereiche werden dazu führen, dass die Kommunen als Sozialhilfeträger tendenziell entlastet werden. Der sich daraus ergebende finanzielle Spielraum kann für eine Verantwortungsübernahme der Kommunen beim Ausbau der Pflegeinfrastruktur sorgen" erklärt Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. "Mit einer verbindlichen Bedarfserhebung kann der jeweilige örtliche Bedarf prognostiziert und nach entsprechenden passgenauen Lösungen gesucht werden. Dabei sollten wohnortnahe Einrichtungen mit flexiblen Leistungsangeboten entstehen, deren Größe und Ausgestaltung sich am örtlichen Bedarf, an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und den Rahmenbedingungen des Quartiers orientieren. Viele Menschen würden von deutlich wahrnehmbaren quartiersnahen Beratungs- und Koordinierungsangeboten sehr profitieren" malt de Vries den Gestaltungsspielraum der Kommunen aus.
"Damit ein ausgewogener, zukunftsfähiger und am Bedarf des örtlichen Gemeinwesens orientierter Ausbau pflegerischer Infrastruktur für ältere Menschen sicher gestellt werden kann, wird man nicht umhin kommen, genau dies zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen." führt Eva-Maria Güthoff, neue Vorsitzende des VKAD aus. Bis 2030 rechnen wir bundesweit mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen um 35 Prozent auf mindestens 3,5 Millionen. Die Mehrzahl dieser Menschen wohnt zu Hause und wird dort überwiegend von Angehörigen und Pflegediensten versorgt. Der Ausbau und die Förderung der Pflegeinfrastruktur sind deshalb nach der Prämisse auszurichten, die häuslichen Versorgungsstrukturen zu stärken und zu entlasten", so Güthoff weiter.
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