Das gilt ganz besonders für den Bereich der Altenhilfe.
So klafft seit vielen Jahren eine Gerechtigkeitslücke in der Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege. Zu Hause lebende Patientinnen und Patienten erhalten diese ärztlich verordneten Pflegemaßnahmen als Krankenkassenleistungen. Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen gehen dagegen leer aus. Sie werden zwar ebenso gut versorgt, allerdings werden die Kosten aus der Pflegeversicherung mitbezahlt. Damit bezahlen die im Heim lebenden Menschen letztlich ihre eigene medizinische Behandlungspflege mit obwohl sie weiter Krankenkassenbeiträge in voller Höhe zahlen. Der VKAD sieht darin auch einen Grund für den hohen Eigenanteil der Bewohner/ -innen an den Pflegekosten.
Trotzdem reichen diese Entgelte noch nicht zur vollen Refinanzierung der Kosten aus, die den Heimen bei der Erbringung der medizinischen Behandlungspflege entstehen. Bislang wurde dies durch eine immer höhere Arbeitsverdichtung und damit einer steigenden Belastung der Pflegenden kompensiert.
Der VKAD fordert daher die Bundespolitik auf, die Gerechtigkeitslücke zu schließen und die medizinische Behandlungspflege für alle Menschen, unabhängig von ihrem Wohnort, aus der Krankenversicherung zu finanzieren. Nur so werden sowohl die Pflegenden vom hohen Arbeitsdruck wie auch die Bewohnerinnen und Bewohner von den hohen Kosten spürbar entlastet.