Die Teilnahme von Ministern an Sitzungen des Petitionsausschusses ist nicht selbstverständlich. Sie unterstreicht die Bedeutung der behandelten Thematik.
Der Minister verfolgte mit großem Interesse die Einführung in das Anliegen durch den Petenten Herrn Rupert Niewiadomski, Geschäftsführer der Katholischen Sozialstation Freiburg im Breisgau GmbH und Mitglied im Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). Niewiadomski forderte, im 5. Sozialgesetzbuch im Paragraf 132 a Absatz 2 eine klarstellende Regelung neu einzufügen. Auslöser für die Petition ist die Haltung der Krankenkassen, in den Vergütungsverhandlungen für Leistungen in der häuslichen Krankenpflege die Bezahlung von Tariflöhnen nicht ausreichend zu berücksichtigen. Immer mehr Sozialstationen schreiben deshalb rote Zahlen.
Der Bundesgesundheitsminister stellte sich zunächst gegen die Forderung des Petenten. Gröhe sieht derzeit keinen Grund für gesetzliche Änderungen. Die Argumentationslinie des Ministers, dass die heute bestehenden Schlichtungsmöglichkeiten, Anrufung einer Schiedsperson und Beschreitung des Rechtsweges, ausreichend seien, überzeugte den Petenten jedoch nicht. Er wies auf die lange Zeitdauer dieser Verfahren und die in dieser Zeit anwachsenden finanziellen Belastungen der Stationen hin.Diese dürften nicht weiter durch Arbeitsverdichtung und Substanzverzehr kompensiert werden.
Eine Klarstellung schaffe dagegen Rechtssicherheit und Einfachheit. Denn, wie auch der Minister betont hatte, gilt auch für die häusliche Krankenpflege, dass nach der gängigen Rechtsprechung tarifliche Entlohnungen als wirtschaftlich anzuerkennen sind. Auch Mitglieder des Petitionsausschusses standen der Auffassung des Ministers kritisch gegenüber und fragten, warum die jetzt schon im 11. Sozialgesetzbuch vorhandene, vergleichbare Regelung nicht auch in das 5. Sozialgesetzbuch übernommen werden kann. Betont wurde auch, dass die künftigen Herausforderungen der häuslichen Pflege nur mit einer angemessenen Entlohnung der Pflegenden gemeistert werden können. Im Angesicht der geschilderten Belastungen der Sozialstationen und der komplexen Problemlage äußerte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Absicht, sowohl mit der Seite der Krankenversicherungen wie auch mit der Seite der Wohlfahrtsverbände Gespräche zu führen. Die beiden kirchlichen Fachverbände, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) sowie der VKAD, sehen als Unterstützer der Petition diesem Gesprächsangebot mit großem Interesse entgegen.
Kontakt:
Hanno Heil, Vorsitzender VKAD
Telefon: 0173/ 3155289, Mail: heil.vkad@googlemail.com