Und dennoch: "Es gibt keinen geeigneteren Zeitpunkt für eine grundlegende Strukturreform", erklärte Anne Eckert, Leiterin des Referates Altenhilfe beim Diözesancaritasverband Münster, bei einem Fachforum, dass das neue Pflegestärkungsgesetz zum Thema hatte.
Dr. Elisabeth Fix, die die Interessen des Deutschen Caritasverband in Berlin vertritt, referierte vor Praktikern aus der Pflege zum Ersten Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt. "Der Rote Faden im Gesetz ist das Stichwort Flexibilisierung", erklärte Fix. Dabei bestehe allerdings die Gefahr, dass diese zur einer größeren Bürokratisierung auf seiten der Pflegeträger führe. Für die Pflegebedürftigen bringe das neue Gesetz vor allem eine Erhöhung der Leistungen. So wurde das Pflegegeld erhöht und eine zehntägige Pflegezeit für pflegende Angehörige eingeführt. Zudem stellte die Referentin das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor.
Für die Einrichtungen und Dienste der Caritas-Altenhilfe werden diese Entwicklungen in Zukunft für eine erhöhte Nachfrage sorgen. "Wir werden zusätzliche Betreuungskräfte brauchen", war sich Eric Lanzrath, Leiter der Pflegesatzverhandlungen beim Caritasverband, sicher. Man begrüße beispielsweise die Stärkung von Angeboten wie dem Alltagsbegleiter für Menschen mit Demenz. Allerdings seien hier viele Fragen vom Gesetzgeber offen gelassen worden. "Wie wird die Qualität für alle Anbieter sichergestellt? Dürfen Pflegedienste wie bisher die Leistungen anbieten oder muss erst ein auf Anerkennungsverfahren durchgeführt werden?", nennt Lanzrath nur zwei Beispiele, die für die Enrichtungen und Dienste von Bedeutung sind.
Die wichtigste Konstante bei der Pflegeversicherung bleibt also weiterhin die Veränderung. Eine Fortsetzung ist für 2017 geplant: Dann soll das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten, dass die Definition eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff enthalten wird.
150-2014 (jks) 17.12.2014