"Wenn allerorten wieder geöffnet wird, müssen auch die Verwaltungen wieder ihre Aufgaben erfüllen und Anträge zeitnah bearbeiten", fordert Monika Brüggenthies im Diözesancaritasverband Münster, der die Interessen der katholischen Frauenhäuser in NRW vertritt.
Manche Frauenhäuser wie in Moers haben schon vor der Pandemie die diversen Anträge zusammen mit den schutzsuchenden Frauen ausgefüllt, andere mussten diese Aufgabe jetzt zusätzlich übernehmen. Aber weil es weiterhin kaum Publikumsverkehr gibt, kämpfen auch Christine Merten-Stephani und ihre Kolleginnen mit langen Fristen und teilweise fehlenden Ansprechpartnern. Während es mit zwei bekannten Mitarbeiterinnen im Moerser Jobcenter gut klappe, biete das Duisburger Amt nur eine allgemeine Nummer, die in Warteschleifen führe.
Ganz schwierig wird es, wenn Corona-Verdachtsfälle auftreten. Um zwei Kinder testen zu lassen, habe sie einen ganzen Vormittag gebraucht, um die Überweisung eines Kinderarztes zu bekommen, die im Testzentrum im Original vorgelegt werden musste, berichtet Merten-Stephani. Dann dauere es noch lange bis zum Ergebnis. Zwar werde darauf hingewiesen, dass ein negativer Befund per Post übermittelt werde und das schon mal eine Woche dauern könne. Aber "die Unsicherheit bleibt natürlich", sagt die Mitarbeiterin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). Angesichts der wegen chronischer Unterfinanzierung beengten Wohnsituation in den Frauenhäusern und ständig wechselnden Bewohnerinnen sei das schon problematisch.
Gerne nutzen die Mitarbeiterinnen auch persönliche Gänge zu den Ämtern zur Förderung der Selbständigkeit. Da gibt es in normalen Zeiten viele Gelegenheiten: Beim Jobcenter muss Arbeitslosengeld II beantragt werden, andernorts müssen Formulare für Kindergeld und Unterhaltsvorschuss und - sollte tatsächlich eine neue Wohnung gefunden werden - für Wohngeld ausgefüllt und abgegeben werden.
Bei einem Migrationshintergrund sind gegebenenfalls aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären. Aber "spontan hingehen geht nicht mehr", bestätigt Sigrid Nolde vom Frauenhaus des SkF in Viersen für das Ausländeramt. Termine gebe es nur online und die müssten ganz genau eingehalten werden. Das sei vor allem auch problematisch, weil in diesem Bereich Fristen einzuhalten seien. Zwar seien die bei abgelaufenen Fiktionsbescheinigungen derzeit ausgesetzt. Aber kein Vermieter werde ohne gültige Aufenthaltspapiere einen Mietvertrag unterschreiben. Damit werde die schwierige Wohnungssuche noch einmal komplizierter, so Nolde.
Da auch die Frauenhäuser Hygienekonzepte organisieren und ständig auf deren Einhaltung achten müssen, ist die Arbeit ohnehin aufwendiger geworden. Sie können nicht auf Mitarbeiterinnen, die über 60 sind und damit eigentlich zur Risikogruppe gehören, verzichten. Homeoffice ist ebenso wenig eine Option. Christine Merten-Stephani kritisiert unabhängig davon, dass sie und ihre Mitarbeiterinnen sich nicht wie Erzieherinnen und Lehrer regelmäßig testen lassen können. Das sei im Landtag abgelehnt worden.
Dabei ist die Gefahr real. Drei Verdachtsfälle hätten sich nicht bestätigt, aber aktuell zeige ein Jugendlicher typische Symptome für Covid-19, so Stephani. Das Ergebnis stehe noch aus. Sigrid Nolde berichtet, dass das Frauenhaus Viersen glücklicherweise bisher verschont geblieben sei.
084/2020 (hgw) 28. August 2020