Die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege aus der Krankenversicherung ist schon seit Jahren eine zentrale Forderung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). Denn hier klafft seit Einführung der Pflegeversicherung eine Gerechtigkeitslücke. Während den ambulant versorgten Patienten die ärztlich verordneten Pflegemaßnahmen aus der Krankenversicherung erstattet werden, gehen die Bewohner in den Pflegeheimen leer aus. Hier müssen die Kosten der medizinischen Behandlungspflege - nach derzeitiger Gesetzeslage - aus der Pflegeversicherung mitbezahlt werden. Eine Erstattung durch die Krankenversicherung findet aber nicht statt.
Der VKAD sieht darin einen Grund für die hohen Eigenanteile der Bewohner an den Pflegekosten und die steigende Belastung des Pflegepersonals in den Altenheimen.
Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Verband ein Projekt zur Ermittlung der Kosten der Behandlungspflege in Altenheimen initiiert. Die Projektergebnisse wurden jetzt Vertretern aus Politik und Sozialwirtschaft vorgestellt.
In einer von David Leopold im Rahmen seiner Abschlussarbeit an der Katholischen Hochschule Freiburg erstellten Studie wurden die Kosten der Behandlungspflege in den Altenheimen nach einem neuen Ansatz ermittelt. Grundlage war die Erfassung des im letzten Abrechnungsmonat vor dem Wechsel in ein Pflegeheim entstandenen Aufwandes für die Behandlungspflege. Dabei zeigte sich, dass beim Umzug in ein Heim ca. 70% der Pflegebedürftigen auf Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V angewiesen waren.
Die durchschnittlichen Kosten pro Monat betrugen 474,75 Euro. Hochgerechnet auf die Zahl der Heimbewohner im gesamten Bundesgebiet ergibt sich daraus ein Aufwand von 3.048 Mio. Euro.
Im Anschluss an die Präsentation der Projektergebnisse betonte Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD, dass mit Hilfe dieser den Pflegebedürftigen zustehenden Mittel erhebliche Verbesserungen für die Bewohner und das Personal in den Einrichtungen möglich seien. Wenn nur die Hälfte dieser Mittel in die Personalausstattung der Heime fließen würde, stünden pro Haus ca. 2,5 zusätzliche Stellen zur Entlastung des Pflegepersonals zur Verfügung. Wenn die andere Hälfte zur Verringerung der Eigenanteile eingesetzt werde, führe dies zu deutlichen Entlastungen der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger.
Jetzt sei es an der Politik, praktikable Vorschläge für die Schließung dieser Gerechtigkeitslücke zu erarbeiten, die die Einrichtungen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten. An dieser Arbeit werde sich der Verband gerne beteiligen.
Die vollständige Studie wird im Rahmen der Bundestagung des Verbandes, die unter dem Thema "Grenzen überwinden- ambulant und stationär" am 10. Mai 2017 in Magdeburg stattfindet, veröffentlicht.
Die Pressemitteilung zum Download erhalten Sie am Ende des Textes.