Im sogenannten Omnibusverfahren sollen so neue Regelungen eingeführt werden mit dem Ziel, die Lage der Tariflohn zahlenden ambulanten Pflegedienste zu verbessern.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) fordern für den Bereich der häuslichen Krankenpflege gemeinsam seit langem die Refinanzierung tarifvertraglicher Personalkosten in vollem Umfang durch die Krankenkassen.
Die Regierungsfraktionen greifen das drängende Anliegen nun zwar auf. Die vorgesehenen Maßnahmen werden jedoch nur eine flankierende stützende Wirkung auf die Sozialstationen entfalten. Die Grundproblematik wird damit nicht gelöst.
Diese besteht in der fehlenden Verankerung im fünften Sozialgesetzbuch, dass die tarifliche Bezahlung von den Krankenkassen anerkannt werden muss und nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden darf.
Die derzeit bestehende Gesetzeslücke in § 132 a Absatz 2 SGB V nutzen die Krankenkassen aus und lehnen immer wieder eine volle Berücksichtigung gezahlter Tariflöhne bei den Vergütungen der häuslichen Krankenpflege ab. Dadurch entstehen den kirchlichen Sozialstationen wirtschaftliche Defizite mit den bekannten Folgen der immer größeren Arbeitsverdichtungen für die Mitarbeitenden.
Auf diesen Missstand hatte schon die Petition „Häusliche Krankenpflege - Tariflohn muss von den Krankenkassen vergütet werden“ aufmerksam gemacht. Fast 60.000 Menschen schlossen sich innerhalb von nur vier Wochen der Forderung an und zeichneten die Petition mit.
Nun ist die Politik am Zug! VKAD und DEVAP appellieren eindringlich an alle Akteure, sich für eine faire Entlohnung der engagierten Pflegefachkräfte in der ambulanten häuslichen Pflege einzusetzen. Ihre qualifizierte und anspruchsvolle Arbeit muss angemessen tariflich bezahlt werden. Dazu benötigen wir bei den Finanzierungsgrundlagen gesetzliche Sicherheit und Klarheit. Diese Sicherheit wird geschaffen mit einer klaren Verankerung der Tariflohnanerkennung im Gesetz.
Hintergrund für die Redaktionen:
Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD. setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflegeschulen mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentagesstätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen. %