Paderborn/Düsseldorf - Die Verabschiedung der Krankenhausreform im Bundesrat markiert einen rabenschwarzen Tag für die Patientenversorgung in Deutschland. Nach Einschätzung der Caritas in NRW gefährdet das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die Versorgungssicherheit und droht, die finanzielle und personelle Krise der Krankenhäuser weiter zu verschärfen.
"Es ist für uns unverständlich, dass die Länder dem Gesetz zustimmen konnten, ohne vorab die vollständigen Auswirkungen auf die Versorgung analysieren zu können", sagt Esther van Bebber für die Caritas in NRW. Die Rechtsverordnungen, die dem Bundesministerium für Gesundheit durch das neue Gesetz viele Kompetenzen über die Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft geben, seien bis heute nicht bekannt. "Mit diesem Gesetz wurden zentrale Weichenstellungen vorgenommen, die die ohnehin extrem angespannte Situation in den Krankenhäusern verschärfen werden, statt sie zu verbessern", so van Bebber weiter. "Es fehlt der seit zwei Jahren geforderte und dringend notwendige Inflationsausgleich, eine realistische Personalbemessung und eine verlässliche fallunabhängige Vorhaltefinanzierung. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Krankenhäuser, ihre Mitarbeitenden und vor allem die Patienten", betont van Bebber, die Diözesan-Caritasdirektorin im Erzbistum Paderborn ist.
Die Caritas in NRW fordert die zukünftige Bundesregierung schon jetzt auf, diese Fehlentscheidungen unmittelbar zu korrigieren und nachhaltige Lösungen für die Krankenhauslandschaft in Deutschland zu schaffen. "Die Patientinnen und Patienten in Deutschland dürfen nicht die Leidtragenden einer verfehlten Gesundheitspolitik sein", warnt van Bebber. Die Caritas werde nicht müde, Verbesserungen einzufordern - für eine gerechte und zukunftsfähige Krankenhauslandschaft.
Bis zuletzt war nicht ersichtlich, wie der Bundesrat über die Krankenhausreform des Bundes entscheiden wird. Einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, hatten sich dafür ausgesprochen, punktuelle Aspekte im Vermittlungsausschuss verhandeln zu wollen. Letztendlich haben die Länder dem Druck von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nachgegeben. Dieser hatte bis zum Schluss in Einzelgesprächen auf Vertreter der Länder eingewirkt, um seine Reformvorstellungen zu retten. Hierfür hatte er den Ländern zusätzliches Geld in Aussicht gestellt, dass sie im Falle des Scheiterns der Reform nicht erhalten sollen.
Kernforderungen der Caritas in NRW:
- Inflationsausgleich zur Vermeidung weiterer Insolvenzen
Um Versorgungsbrüche zu verhindern, fordert die Caritas einen rückwirkenden Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023. Dazu müssen die Landesbasisfallwerte 2024 und die Psychiatrie-Entgelte 2024 um vier Prozent angepasst werden. - Planungssicherheit im Versorgungsauftrag
Die Caritas unterstützt eine Weiterentwicklung des Krankenhauswesens, lehnt jedoch die Einführung von fünf zusätzlichen Leistungsgruppen ab. Strukturvorgaben, insbesondere an die personelle Ausstattung, müssen sich auf fachlich realistische und verantwortbare Maßstäbe stützen. - Fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung
Um die Versorgung dauerhaft zu sichern, fordert die Caritas eine fallzahlunabhängige Finanzierung, die nicht nur kurzfristige Bedürfnisse adressiert, sondern langfristig Planungssicherheit schafft. - Stärkung der Kooperation zwischen Krankenhäusern
Die Caritas plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, um die Versorgung insbesondere in strukturschwachen Regionen zu sichern. - Planungshoheit der Länder erhalten
Die Sicherstellung einer wohnortnahen, regionalen Versorgung muss in den Händen der Bundesländer bleiben. Eingriffe des Bundesgesundheitsministeriums, wie Mindestvorgaben für Leistungsgruppen, stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Länderhoheit dar. - Transformationsfonds aus Bundesmitteln finanzieren
Die Transformation des Krankenhauswesens darf nicht einseitig die Beitragszahlenden belasten. Der Bund muss die notwendige Finanzierung bereitstellen.
In Nordrhein-Westfalen erbringen rund 150 katholische Krankenhäuser mit 52.000 Betten eine wohnortnahe, leistungsstarke Versorgung. Ihre 120.000 Beschäftigten behandeln jedes Jahr 2,25 Millionen Patientinnen und Patienten. Zudem stellen die katholischen Krankenhäuser über 16.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Sie sind freigemeinnützige Träger, die erwirtschaftete Überschüsse im Dienst der Allgemeinheit re-investieren.