Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes |
Deutscher Caritasverband und Kirchlicher Suchdienst arbeiten eng zusammen |
Entschädigung durch die katholische Kirche kommt in Gang |
Die Vergaberichtlinien orientieren sich weitgehend an den Vorgaben des Gesetzes der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft. Dadurch soll eine mögliche Schlechterstellung eines Antragstellers vermieden werden, wenn er durch die katholische Kirche entschädigt wird. Einen großzügigeren Rahmen allerdings setzt die Kirche bei der Antragsfrist: Anträge auf Entschädigung können bis zum 31. Dezember 2002 gestellt werden. Die Caritas unterstützt die Antragsteller dabei, wenn es darum geht, dass sie ihren Anspruch glaubhaft machen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht allerdings nicht. Jeder Zwangsarbeiter, der in einer Einrichtung in kirchlicher Verantwortung tätig war, erhält 5.000 Mark. Die Summe wird in zwei Raten ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung der Entschädigungssumme ist eine rechtlich verbindliche Erklärung, dass der Anspruchsberechtigte auf etwaige weitergehende Entschädigungsansprüche aus der Zeit der Zwangsarbeit verzichtet.
Der Deutsche Caritasverband hat in seiner Münchener Hauptvertretung eine Geschäftsstelle eingerichtet, die alle Anfragen bearbeitet und die entsprechenden Auszahlungen vorbereitet. Unterstützt wird die Arbeit der Caritas-Hauptvertretung München durch den Kirchlichen Suchdienst. Wegen der zu erwartenden Vielzahl von Anfragen wird eine auf zwei Jahre befristete Stelle ausgeschrieben, die der Deutsche Caritasverband aus eigenen Mitteln finanziert. Die fünf Millionen des Entschädigungsfonds kommen unmittelbar nur den betroffenen Personen zugute.
Die erste und wesentliche Aufgabe ist es nun, die betroffenen Personen über die Möglichkeit einer Entschädigung zu informieren. Ein Aufruf über das Internet ist bereits seit längerer Zeit erfolgt. Kontakte zu den Medien in den jeweiligen osteuropäischen Ländern und den dort tätigen Caritasverbänden werden genutzt, um auf die Entschädigungsleistung aufmerksam zu machen. Personen, die im Rahmen bisheriger Recherchen als Zwangsarbeiter identifiziert wurden, werden persönlich angeschrieben.
Anträge und Rückfragen können gerichtet werden an:
Deutscher Caritasverband, Hauptvertretung München, Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds, Lessingstr. 1, 80336 München, Tel: 089 / 5 44 97 – 0.