"Seit vielen Jahren verhandeln die Wohlfahrtsverbände, um die Finanzierung der Insolvenzberatung endlich auf vernünftige Beine zu stellen. Nun aber will man eine Mogelpackung als Erfolg verkaufen und gleichzeitig die Verantwortung für ein Scheitern den Kommunen zuschieben", sagt Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Dr. Andreas Magg.
Die Zuständigkeit für die Insolvenzberatung liegt bislang beim Staat. Bereits 2004 sollten die
Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung zusammen geführt werden. Das Scheiterte damals, weil die Regierung unter Ministerpräsident Edmund Stoiber die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stellen wollte. Seither führen die Wohlfahrtsverbände einen intensiven Abstimmungsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Staatsministerium für Soziales, Familie und Integration. Alle stimmten dem gemeinsam erarbeiteten Konzept zu, auch das Sozialministerium. Ziel war im Sinn der Betroffenen die Zuständigkeit für die Insolvenzberatung und die Schuldnerberatung in den Händen der Kommunen zusammenzuführen. "Das ist auch inhaltlich geboten", sagt der Augsburger Diözesan-Caritasdirektor.
Seit fast 18 Jahren hat der Freistaat Bayern die Fallpauschalen nicht mehr angehoben. So leiden die Beratungsstellen fortwährend an einer finanziellen Unterfinanzierung. Für Regina Hinterleuthner, Sprecherin der Insolvenz- und Schuldnerberater der Caritas in Bayern, ist und bleibt es unverständlich, dass es sich die Politik hier erlaubt über Jahre hinweg, keine zielführende Lösung herbeizuführen. Untersuchungen zeigen, "dass jeder Euro, der hier eingesetzt wird, weitere vier Euro erspart." Nach dem langen Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten, auch mit der Staatsregierung, vertreten durch das Münchner Sozialministerium, wurden nunmehr 8 Mio. Euro insgesamt und damit eine Steigerung um 4 Mio. Euro für den Doppelhaushalt 2017/2018 beantragt. Die beteiligten Kommunen und Landkreise hatten zugestimmt, bei einer Bewilligung dieser Gesamtförderung die Verantwortung für die Insolvenzberatungsstellen zu übernehmen und damit die fachlich gebotene Zusammenführung von Insolvenz- und Schuldnerberatung zu ermöglichen.
Der Bayerische Landtag hat nun mit der Mehrheit der CSU stattdessen eine Erhöhung in 2018 - nicht schon in 2017 - um 2 Mio. Euro von 4 auf gesamt 6 Mio. Euro angeboten, wenn die Kommunen die Insolvenzberatung übernehmen. "Damit haben wir erstens wiederum für ein weiteres Jahr nichts dazu gewonnen und erneut werden viele Menschen, die diese Beratung dringendst bräuchten, ihrem Schicksal überlassen", kritisiert Hinterleuthner. Auch werde das Geld bei den Beratungsstellen 2018 nur dann ankommen, wenn sich die Kommunen sich auf diesen nicht bedarfsdeckenden Deal einlassen.
Diözesan-Caritasdirektor Dr. Magg kann sich nicht vorstellen, dass die Kommunen, denen in denen vergangenen Jahren ständig neue Aufgaben zugewiesen wurden, bereit sind, eine weitere Aufgabe ohne eine solide Gegenfinanzierung durch den Staat zu übernehmen. Argumente, wonach man ansonsten nicht ausreichend Geld für Menschen mit Behinderung oder Frauen in Not gehabt hätte, weist Dr. Magg zurück. "Der Sozialhaushalt darf kein interner Verschiebebahnhof sein. Das ist ein Armutszeugnis für das reichste Bundesland Bayern." Bedauerlich ist in seinen Augen auch, dass ein Konzept, dem auch das Bayerische Staatsministerium für Soziales zugestimmt hatte, von Angehörigen der CSU-Fraktion in Zweifel gezogen werde. Bedauerlich ist für ihn auch das Signal an die Öffentlichkeit. "Jahrelange politische und fachliche Abstimmungen werden handstrichartig vom Finanzministerium und Mitgliedern des Haushaltsausschusses als unglaubwürdig abgetan. Wird den kommunalen und freien Spitzenverbänden wirklich so wenig Wertschätzung entgegengebracht?"