Bescheinigungen für Pfändungsschutzkonto werden nach wie vor ausgestellt - "Niemand braucht deshalb Angst zu haben"
Augsburg, 24.03.2020 (pca). Vermieter, Gläubiger, Banken - sie alle wollen, dass die finanziellen Verbindlichkeiten bedient werden. Doch das kann nicht bzw. kann wegen der Corona-Krise nicht mehr jeder. Kurzarbeit, Jobverlust, kein Verdienst mehr und schon kann man nicht mehr, alle Ausgaben bedienen. Im Niedriglohnsektor wie z.B. im Gastgewerbe oder als Minijobber war das Geld ohnehin knapp. Miete und andere Verbindlichkeiten konnten zwar bezahlt werden, Rücklagen für schwierige Zeiten zu bilden war aber nicht möglich. Das Konto ist schnell deutlich überbucht. Gläubiger, Vermieter und Banken legen aber Wert darauf, dass die Verbindlichkeiten bedient werden. Schnell ist das Girokonto deutlich überzogen. Eine Pfändung des Girokontos droht.
Regina Hinterleuthner, Sprecherin der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Caritas in Bayern, kann alle Betroffenen zumindest etwas beruhigen. "Niemand braucht jetzt deshalb Angst zu haben, dass das ganze Konto mit allen Geldeingängen gepfändet wird. Unsere Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen können nach wie vor die Bescheinigung ausstellen, damit die Betroffenen bei ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten können. Damit werden die Freibeträge zur Bewältigung des Alltags vor der Pfändung geschützt." Hinterleuthner lädt deshalb Betroffene dazu ein, sich telefonisch an die Beratungsstellen der Caritas für Schuldner- und Insolvenzberatung zu wenden. "Am Telefon besprechen wir dann, wie welche Unterlagen für die Bescheinigung benötigt werden und wie man ein Pfändungsschutzkonto beantragen kann."