Berlin, 4.
Dezember 2010. „Wir begrüßen die Entscheidungen der Innenministerkonferenz zur
Bleiberechtsregelung“ so Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. So gewinnen die
betroffenen Menschen wichtige Zeit und erhalten eine neue Chance für einen
gesicherten Aufenthalt. Insbesondere sei zu begrüßen, dass Personen schon
aufgrund einer positiven Arbeitsmarktprognose oder mit einer
Teilzeitbeschäftigung eine reguläre Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen.
„Der konkreten Ausgestaltung dieser Regelungen kommt nun eine entscheidende
Bedeutung zu“, macht Cremer deutlich. Die neuen Regelungen müssten so
angewendet werden, dass den Ausländerbehörden ausreichend Zeit bleibe,
sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Bis zu einer Entscheidung der
Ausländerbehörde müsse der Aufenthalt als rechtmäßig gelten. An den Nachweis,
dass sich eine Person um Arbeit bemüht, dürften keine überhöhten Anforderungen
gestellt werden. Es müsse genügen, dass die Betroffenen die unzureichende
Lebensunterhaltssicherung nicht selbst verschuldet haben.
Die heutige Entscheidung der Innenministerkonferenz befreie die Politik nicht
von der Verantwortung, Verbesserungen für humanitäre bzw. persönliche
Härtefälle und zugunsten von Familien zu finden. „Insbesondere muss alten,
kranken und traumatisierten Menschen, die nicht arbeiten können, eine
Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
gewährt werden“, fordert Cremer. Zusätzlich seien gesellschaftspolitisch
wichtige Aufgaben wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen
als gleichwertig zu einer Erwerbstätigkeit zu sehen. Bei Personen, die diesen
Aufgaben nachkommen, müsse deshalb von einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes
abgesehen werden.
Die neuen Regelungen ersetzen nicht eine dauerhafte gesetzliche Lösung. Der DCV
fordert auch weiterhin ein Bleiberecht, das humanitären Kriterien entspricht.
Es muss eine Regelung gefunden werden, die ohne Stichtag auskommt, auf
restriktive Ausschlussgründe verzichtet, Familien schützt und humanitäre
Notlagen Einzelner oder auch von Gruppen entsprechend berücksichtigt.
Kontakt: Tobias Mohr, Referat Migration und Integration, Tel.: 0761/200-475,
Email: tobias.mohr@caritas.de
Pressemitteilung
Caritas begrüßt Entscheidungen der Innenminister zum Bleiberecht
Erschienen am:
04.12.2009
Beschreibung